Berlin-Nachricht: Kommt der Mietendeckel? Und wenn ja, wie?

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Der ursprünglich von der Berliner SPD geplante Mietendeckel spaltet die Gemüter. Die befristete Mieterhöhung bezugsfertiger Wohnungen in Berlin stellt einen Versuch dar, um sicherzustellen, dass allen Berlinern auch in innerstädtischen Kiezen bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. In der ursprünglichen Fassung wurde dafür das Ziel formuliert, die durchschnittliche Nettokaltmiete auf etwa sechs bis sieben Euro je Quadratmeter zu begrenzen. Dafür sollten die Mieten „eingefroren“ werden. Nach längeren rechtlichen Grundsatzdiskussionen wagte Senatorin Katrin Lompscher (Linke) einen Vorstoß: Anfang Mai wurde ein Papier erarbeitet, das sowohl für Neuvertragsmieten als auch für Bestandsmieten eine Obergrenze vorsieht. Wird diese überschritten, würde eine Gebühr fällig werden. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten. Mieterhöhungen sollen jedoch grundsätzlich weiterhin möglich sein. Namhafte Branchenvertreter äußerten sich übereinstimmend kritisch zu dem geplanten Gesetzesentwurf. So beklagt beispielsweise der Verein Haus & Grund, dass ein Mietendeckel private Eigentümer verunsichern und dadurch ein investorenfeindliches Klima erzeugen könnte. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick kritisiert, dass Projektentwickler dadurch ausgebremst würden. Ein Mietdeckel komme damit einer Neubaubremse gleich, weshalb ein entsprechendes Gesetz den Mangel von erschwinglichem Wohnraum perspektivisch noch verschärfen würde.

 

Streit um Enteignungen

Streit um Enteignungen

Über 20.000 Unterschriften wurden in Unterstützung der Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ dem Initiator Rozbeh Tahiri zufolge inzwischen gesammelt. Damit wäre die Einleitung eines Volksbegehrens möglich. Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Linken, erhofft sich von einem solchen Volksbegehren eine Signalwirkung auch für andere deutsche Metropolen. Die Initiative plant, Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand zu enteignen. Insgesamt sind etwa 245.000 Wohneinheiten betroffen. Ziel sei es, die Preisniveaus für Immobilien und Grundstücke nachhaltig zu senken. Die Deutsche Wohnen, als größter privater Immobilieneigentümer in Berlin, verwies darauf, dass ein solches Vorgehen enorme Kosten in Höhe von 36 Milliarden Euro mit sich bringt, aber keinerlei Neubauwohnungen schafft. Somit werden die angespannten Märkte der Deutschen Wohnen zufolge nicht entlastet. Ähnlich kritisch sieht auch der IVD den geplanten Volksentscheid: Einzig durch Neubauvorhaben könne der Wohnungsnot Einhalt geboten werde. Enteignungen jedoch würden künftige Investitionen beeinträchtigen und die für den Neubau benötigte Beteiligung privatwirtschaftlicher Unternehmen gefährden. Einem Gutachten des namhaften Berliner Verfassungsrechtlers Helge Sodan zufolge wäre eine Enteignung privatwirtschaftlicher Immobilienunternehmen verfassungswidrig.

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