Berlin-Nachricht: Mietendeckel – verfassungskonform oder nicht?

„Habemus Mietendeckel“ – so kommentierte die Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek die Einigung über den Berliner Mietendeckel im Oktober auf Twitter. Der Immobilienverband IVD bezeichnete den Kompromiss als „Rückkehr zur sozialistischen Wohnungspolitik“. Anfang November ließ das Bundesinnenministerium jedoch verlauten, dass der geplante Mietendeckel des Berliner Senats gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Einer E-Mail des Bundesministeriums zufolge sei das Land Berlin „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze wie den Mietendeckel zur Begrenzung der Mieten zu erlassen. Als Grund dafür wurde genannt, dass die Mietpreisbegrenzung bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ werde. Auch Horst Seehofer (CSU) gab zu verstehen, dass seiner Meinung nach solchen Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nicht durch die Einzelentscheidung eines Landes „verfälscht werden“ dürfen. Wie viele andere sieht er die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ „gesperrt“. Auch Kai Wegner (CDU) schätzt den Mietendeckel als verfassungswidrig ein und erwartet, sollte das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt von Gerichten gekippt werden, dass große Nachzahlungen oder sogar Kündigungen auf Berlins Mieter zukommen könnten. Mittlerweile haben sich am Berliner Wohnungsmarkt, im Hinblick auf den kommenden Mietendeckel, der Beamten-Wohnungs-Verein (BWV) und die kooperierenden gemeinnützigen Baugenossenschaften zu Köpenick aus einem geplanten Bauprojekt zurückgezogen. Der Verein und die Genossenschaften erklärten, dass ihnen durch den möglichen Mietendeckel Einnahmen fehlen würden, die als Eigenmittel für den Neubau benötigt werden.
Berliner SPD spricht sich gegen mögliche Enteignungen aus
Bereits 2018 startete in Berlin die Enteignungsdebatte, losgetreten von mehreren zehntausend Berlinern, die gegen steigende Mieten protestierten. Im Oktober meldete sich die SPD mit Michael Müller am Landesparteitag für Lehrerverbeamtung erneut zum Enteignungsthema zu Wort und bezog eindeutige Position gegen ihren Koalitionspartner. Eine Mehrheit von 58 Prozent stimmte für einen Antrag, der die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen als „gegenwärtig nicht zielführend“ betitelt. Das entsprechende Volksbegehren plant die SPD ebenso wenig zu unterstützen. Im Vergleich dazu pflichten die Grünen und die Linke seit Monaten der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bei. Ziel ist es, Immobilieneigentümer, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, zu enteignen. Die erste Hürde von insgesamt 20.000 Unterschriften wurde bereits erreicht, aktuell prüft der Senat, ob ein Volksbegehren rechtlich zulässig wäre. Auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach sich gegen die Enteignungsdebatte in Berlin aus: „Ich wünsche mir, dass so eine Botschaft nicht von Berlin ausstrahlt. Für mich ist eine moderne Stadt eine, die nicht für Enteignung steht, sondern für Innovation.“