Berlin-Nachricht: Mietpreisbremse – Wirkung umstritten, Verlängerung geplant

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Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will die 2020 auslaufende Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch im Frühjahr vorliegen. Die Ministerin stützte sich bei ihrem Entschluss auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Diese hatte dem umstrittenen Gesetz zumindest moderate Wirksamkeit in Form einer „Bremswirkung“ von 2 bis 4 Prozent bescheinigt. Gleichzeitig sind laut Immowelt Marktmonitor 2018 63 Prozent der befragten Immobilienexperten der Meinung, die Mietpreisbremse sollte abgeschafft werden – nur 2 Prozent halten das Gesetz in seiner aktuellen Form für sinnvoll. Nun aber soll es bis 2025 fortgesetzt und, laut Ankündigung der Bundesjustizministerin sogar noch verschärft werden. Führende Stimmen der Immobilienwirtschaft kritisieren das Vorhaben. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW kommentierte: „Wenn mit derselben Intensität Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg gebracht würden, wie über die Mietpreisbremse diskutiert wird, dann wäre viel gewonnen. Es fehlt ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz“. Auch der Immobilienverband IVD und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) positionieren sich gegen eine Verlängerung und Verschärfung der Preisbremse. „Die steigenden Mieten sind lediglich die Reaktion auf ein zu knappes Wohnungsangebot“, so ZIA-Präsident Andreas Mattner. Das wichtigste sei, dass mehr Bauland bereitgestellt werde, sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Diese Ansicht teilt auch der Städte- und Gemeindebund. Kommunen müssten leichter an Bauland rankommen, so die Forderung.

 

Geplante Grundsteuerreform in der Kritik

Geplante Grundsteuerreform in der Kritik

Lange wurde diskutiert, nun haben Bund und Länder einen Kompromiss in Sachen Grundsteuerreform vorgelegt. Anstelle der momentanen Bemessung auf Grundlage des Einheitswertes soll demnach künftig eine Kombination aus Grundstückswert, Alter der Immobilie und Höhe der Miete zur Berechnung der Steuer herangezogen werden. Basierend auf diesem Kompromiss soll nun ein Gesetzesentwurf entstehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält das erarbeitete Eckpunktepapier für eine gute Diskussionsgrundlage und sieht den Verhandlungen optimistisch entgegen. Mehrkosten für Immobilienbesitzer bei der Grundsteuer sollten Scholz zufolge nicht anfallen. In Einzelfällen seien höhere Steuern in Zukunft aber möglich. Kritisiert wurde der Vorschlag von verschiedenen Seiten. Beispielsweise sei derzeit noch ungeklärt, wie die Berechnung bei Gewerbeimmobilien in Zukunft geschehen solle. Das bemängelte die Unionsfraktion. Auch vonseiten der Immobilienwirtschaft trifft das Eckpunktepapier auf wenig Gegenliebe. So nannte der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa den Kompromiss „aus mehreren Gründen nicht überzeugend“, da unter anderem erheblicher bürokratischer Mehraufwand bei der Berechnung der Steuer entstünde. Neben dem ZDB plädierte auch der ZIA für eine „eine einfache und effiziente Steuererhebung.“ Bei dringend notwendigen Neubauprojekten drohe eine systematische Benachteiligung, kritisierte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Kritisch zeigte sich auch der Eigentümerverband Haus und Grund. Die Implementierung der Grundsteuerreform werde mitnichten „aufkommensneutral“ verlaufen, wie im Eckpunktepapier prognostiziert. Es drohen erhebliche Steigerungen der Grundsteuer, vor allem in teuren Lagen.

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