Berlin-Nachricht: Vorkaufsrecht – Berliner Senat strebt Prozess an

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Der Senat will vor dem Berliner Kammergericht erreichen, dass die Bezirke ein Vorkaufsrecht für Gebiete mit Umwandlungsverbot generell durchsetzen dürfen. Daher gehen sie gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts in Berufung. Dieses hatte im April 2017 erklärt, dass das Vorkaufsrecht nicht bei Grundstücken ausgeübt werden darf, wenn die auf ihnen befindlichen Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Die schriftliche Urteilsbegründung, die auf dem Paragrafen 26 des Baugesetzbuchs fußt, wurde jedoch erst kürzlich bekannt und könnte auch für andere Fälle relevant sein. Der Berliner Senat kündigte nun an, durch einen Musterprozess Klarheit schaffen zu wollen.

In dem zugrundeliegenden Prozess ging es um drei Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern in Berlin-Schöneberg. Diese waren von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Investor veräußert worden. Jedoch hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg das Vorkaufsrecht angemeldet und den Verkehrswert deutlich niedriger als den ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis angesetzt. Der Investor klagte und bekam in erster Instanz Recht.

Die Anwendungspraxis des Berliner Vorkaufsrechts wird seit Längerem von führenden Immobilienexperten kritisiert. Ihnen zufolge benutzen die Kommunen das mögliche Vorkaufsrecht häufig als Druckmittel, um eine Abwendungsvereinbarung mit zahlreichen Beschränkungen durchzusetzen. Sollten die Richter des Kammergerichts das Urteil des Landgerichts bestätigen, würde dieser Vorgehensweise Einhalt geboten.

Schönefeld boomt auch ohne Flughafen

Während der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) jüngst wieder durch Negativschlagzeilen auffiel und eine Eröffnung vor 2021 unwahrscheinlich ist, wächst der Berliner Südosten kontinuierlich. In Berlin-Schönefeld herrscht ein regelrechter Bauboom im Wohn- und Gewerbebereich. Treibende Kraft dieses Aufschwungs ist das kontinuierliche Wachstum der Hauptstadt und die gute Verkehrsanbindung sowie die begehrte ruhige Lage am Stadtrand. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten ist zudem kein Fluglärm durch den späteren Betrieb des BER zu befürchten.

Einer der wichtigsten Akteure vor Ort ist der Projektentwickler Bonava, der seit dem Jahr 2012 konsequent Flächen ankauft und bebaut. Inzwischen sind 362 Wohnungen und Häuser fertiggestellt, die Nachfrage ist anhaltend hoch. In einem anderen Projekt sollen 152 Mietwohnungen entstehen, für die Zukunft sind noch einmal 400 bis 500 Wohneinheiten geplant. Neben Bonava sind weitere Entwickler im Gebiet aktiv. Ergänzt wird die Siedlung um eine Schule, ein Schwimmbad sowie ein Einkaufszentrum mit Nahversorgern, Hotel und Gastronomieangebot. Derzeit besteht die Gemeinde Schönefeld aus rund 15.000 Anwohnern – perspektivisch sollen es 35.000 werden.

Die unmittelbare Infrastruktur um den Flughafen funktioniert reibungslos und wird auch ohne Flugbetrieb nachgefragt. Der Logistikimmobilienentwickler SEGRO hat den direkt am BER gelegenen Airport Park Berlin inzwischen voll vermietet. Daher plant SEGRO, die 54.000 Quadratmeter große Fläche ab 2018 noch einmal deutlich zu erweitern.

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