Berlins Linksregierung putscht: Wo bleibt der Aufschrei?

Magazin / Kolumnen

Von Dr. Dr. Rainer Zitelmann

Die Berliner Linksregierung hat ein Gesetz zum Mietendeckel angekündigt, das einen schwerwiegenden Eingriff in Eigentumsrechte bedeutet. Dieser Eingriff ist aus vielen Gründen verfassungswidrig – schon allein deshalb, weil die Gesetzgebungskompetenz zum Mietrecht beim Bund liegt und nicht bei den Ländern. Die Regierung versucht zwar den Eindruck zu erwecken, hierzu gebe es unterschiedliche Meinungen, aber in Wahrheit ist die Rechtslage glasklar: Ein solches Gesetz darf nicht von einem Land beschlossen werden. Natürlich weiß das auch die Berliner Linksregierung. Ihr Kalkül: Bis eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden ist, können fünf oder sechs Jahre verstrichen sein. Bis dahin können sich die Mieter über den Mietenstopp freuen und sich bei den Wahlen dafür bedanken.

Eine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht könnte auch sehr viel schneller zu einem Ergebnis führen, aber dann müsste sie – man spricht hier von einem Normenkontrollverfahren – von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgehen. Bisher hat jedoch keine Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt, dass sie beabsichtigt, ein solches Normenkontrollverfahren anzustrengen. Und genau hier beginnt der eigentliche Skandal: Was die Berliner Linksregierung plant, ist nichts anderes als ein Putsch, der bestehendes Recht in mehrfacher Hinsicht massiv bricht und für Immobilieneigentümer ähnliche Folgen hat wie eine Enteignung. Der Versicherung, das Gesetz solle ja nur fünf Jahre gelten, glauben nur politisch sehr naive Zeitgenossen. Welche Partei wird sich in fünf Jahren freiwillig als Sündenbock für steigende Mieten zur Verfügung stellen, indem die Mieten wieder freigegeben werden?

Es scheint so, als hätten die Politiker aller Parteien jetzt bereits Angst, in diese Rolle gedrängt zu werden, denn warum sonst gibt es bislang von keiner Partei die klare Aussage, dass sie gegen das verfassungswidrige Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen wird? Die Berliner FDP hat zwar angekündigt, vor dem Landesverfassungsgericht in Berlin zu klagen. Das ist zu begrüßen. Aber es liegt natürlich nicht in der Kompetenz des Landesverfassungsgerichtes, darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz übereinstimmt oder nicht. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit ist in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend erodiert. Doch wenn der Staat sich nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt, ist er ein schlechtes Vorbild für die Bürger. Wenn die Berliner Linksregierung mit ihrem Putsch gegen das Grundgesetz durchkommt, dann haben alle Parteien eine Mitschuld, die nicht mit den in einem Rechtsstaat gegebenen Möglichkeiten dagegen vorgegangen sind. Und man bekommt eine Ahnung davon, was eine Rotrotgrüne Regierung auf Bundesebene bedeuten würde. Das Rechtsinstitut des Privateigentums wird so weit ausgehöhlt, dass es nur noch eine leere Hülle ist – ein abstrakter Rechtstitel, der jedoch nichts bedeutet, da die Verfügungsgewalt über das Eigentum an den Staat übergeht.

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