Die Berlin-Nachricht: Ein Gesetz für Berlins Klima

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Der Gebäudebestand ist einer der zentralen Zielsektoren der Klimaschutzaktivitäten des Landes Berlin. Überwiegend durch Heizung und Warmwasser für Wohngebäude erzeugt er etwa die Hälfte der CO2-Emissionen in der Hauptstadt. Denn erst wenige der 140.000 Mehrfamilienhäuser in Berlin sind energetisch auf einem modernen Stand.
Bis 2020 will Berlin die CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Zentraler Ansatzpunkt zur Minderung der CO2-Emissionen ist neben der Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz die Nutzung von erneuerbaren Energien.
Berlins rot-rote Koalition möchte ein eigenes Klimaschutzgesetz beschließen. Es sieht schärfere Vorschriften vor als das seit dem 1. Januar 2009 bundesweit geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Dieses regelt nur für Neubauten den verpflichtenden Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmegewinnung. Eine Öffnungsklausel des Gesetzes räumt den Bundesländern jedoch die Möglichkeit ein, entsprechende Regelungen für Altbauten zu erlassen. Von dieser Möglichkeit will das Land Berlin Gebrauch machen.

Der erste Entwurf eines Berliner Klimaschutzgesetzes vom Juli 2008 sieht entsprechend hohe Anforderungen an Hauseigentümer vor: Für die Nutzung erneuerbarer Energien ist eine Mindestquote vorgesehen. Energiefresser wie Elektro- und Nachtspeicherheizungen sowie Warmwasserboiler sollen Nah- oder Fernwärme-Anschlüssen weichen.
Die führenden Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft haben harte Kritik an dem Entwurf des geplanten Klimaschutzgesetzes für Berlin geübt. Es müsse zwar verbindliche Ziele festlegen, dürfe aber keine bestimmten Modernisierungsmaßnahmen und Technologien vorschreiben. Der Umweltverband BUND und der Berliner Mieterverein entwarfen einen Alternativvorschlag. Ihr Stufenmodell sieht vor, den Wohngebäudebestand schrittweise energetisch zu sanieren. Ab 2012 sollte es stichtagsbezogene Grenzwerte für den Energieverbrauch geben, die in Abständen verschärft würden. Hausbesitzer sollten je nach Budget und Zustand des Objektes die Wahl zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung und vor allem Technologiefreiheit haben.
Ein überarbeiteter Entwurf des Berliner Klimaschutzgesetzes ist derzeit in Abstimmung. Wird diesem zugestimmt, könnte das Gesetz im Sommer dieses Jahres verabschiedet werden und 2011 in Kraft treten.

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