Endlich ein sinnvolles Gesetz

Magazin / Experten

von Jürgen Michael Schick

Neue Gesetze und Verordnungen lassen die Immobilienwirtschaft in der Regel erschaudern.

Zu häufig haben die Entscheidungen des Bundestages in letzter Zeit sowohl der Wirtschaft als auch dem Verbraucher zum Nachteil gereicht – siehe das Bestellerprinzip oder die Mietpreisbremse. Gleich nach der parlamentarischen Sommerpause allerdings hat das Bundeskabinett ein Gesetz beschlossen, von dem Verbraucher wie Wirtschaft profitieren werden: den Sachkundenachweis.

Der Sachkundenachweis schützt die Verbraucher vor unseriösen Maklern und WEG-Verwaltern, die für die Berufsausübung bisher praktisch keine Zulassungsvoraussetzungen erfüllen mussten. Und er schützt den Berufsstand vor schwarzen Schafen, die dem Ansehen der ganzen Branche schaden.

Der verlangte Standard für die Sachkundeprüfung ist freilich deutlich zu niedrig. Ein 120-Stunden-Lehrgang soll Grundlage für die Prüfung sein. Zielführender wäre es, eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung als Basis zu nehmen. Das Niveau eines Immobilienkaufmanns wird den umfassenden Ansprüchen, denen sich Immobiliendienstleister gegenübersehen, wesentlich stärker gerecht als ein dreiwöchiges Seminar. Wenn die Berufsvoraussetzung für Makler schon professionalisiert wird, dann bitte richtig.

Dazu gehört auch eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung. Die ist für Makler im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen – und das, obwohl das Gesetz eindeutig den Verbraucherschutz stärken soll. Mit einer allgemeinen Berufshaftpflichtversicherung wäre ausgeschlossen, dass Fehler des Maklers zu Lasten des Kunden gehen. Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf im nun folgenden parlamentarischen Verfahren auf Herz und Nieren geprüft wird. Bundesrat und Bundestag werden dabei gewiss nicht entgehen, dass der Entwurf an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf hat.

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