Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht

Magazin / Expertenbeiträge

Von Sebastian Fischer, Vorstand Primus Immobilien AG

Kennen Sie Gesetze, die eigentlich gut gemeint sind, in ihrer Wirkung aber völlig am Ziel vorbeischießen? Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist ein solches:

gut gemeint und leider voll daneben. Der Berliner Senat hat eine ganz eigene Variante dazu geschaffen. So heißt es etwa: Wer bestehende Wohnhäuser abreißt, um neuen und in vielen Fällen auch mehr Wohnraum zu schaffen, ist verpflichtet, für vergünstigte Ersatzflächen zu sorgen. „Für Ersatzwohnraum des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes darf keine höhere Nettokaltmiete verlangt werden als 7,92 Euro pro Quadratmeter monatlich“, heißt es in dem Gesetz. Dieses muss im Grundbuch eingetragen werden.

Die Botschaft lautet, wer nachverdichtet, soll alten bezahlbaren Wohnraum im Neubau anbieten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Projektentwickler jeglichen Wohnraum darüber hinaus zu einem höheren Preis vergeben wird. Die 7,92 Euro pro Quadratmeter sind pauschal, eine dynamische Progression ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.

Wer braucht schon Parkett, wenn es auch Laminatböden tun?

Als Projektentwickler rechne ich erfahrungsgemäß anders. Angenommen, ich kalkuliere konservativ mit 1.000 Euro je Quadratmeter für das Bauland und 3.000 Euro je Quadratmeter für Baukosten und Vermarktung. Dann veranschlage ich eine Marge von zehn bis zwölf Prozent – von der Marge gehen übrigens noch Zinsen und sonstige Ausgaben ab. Das sind weitere 500 Euro je Quadratmeter. Dann weise ich die Wohnungen mit einem Verkaufspreis von 4.500 je Quadratmeter aus. Für einen Baupreis von 3.000 Euro pro Quadratmeter bekommt man aktuell keinen Luxus, aber der ist ja ohnehin nicht gefragt. Wer braucht schon Parkett, wenn es auch Laminatböden tun, anstatt einer Keramikbadewanne nimmt man ein Kunststoffbecken und anstatt Steinfliesen an den Wänden die wasserdichte Farbe vom Baumarkt. Bei der Deckenhöhe lassen sich sicherlich noch ein paar Zentimeter einsparen.

Wenn ich dann insgesamt gerechnet bei Kosten von 4.500 Euro pro Quadratmeter eine der Wohnungen anschließend für 7,92 Euro pro Quadratmeter vermieten soll, dann kommt der Erwerber auf einen Kaufpreisfaktor von 47 und eine unbereinigte Anfangsrendite von zwei Prozent. Das klingt zwar immer noch besser als ein Negativzins. Im Gesamten betrachtet ist es ein Fiasko.

Der von der Politik verordnete Billigwohnraum kann kaum mehr über die frei finanzierbaren Wohnungen quersubventioniert werden. Selbst, wenn der Projektentwickler die Wohnfläche verdoppelt, geht die Rechnung nicht mehr auf. Man müsste mit deutlich höheren, letztlich kaum plausiblen Mieten von 20 Euro und mehr in die Kalkulation gehen und hilft damit niemanden.

Die Politik möchte sich für einkommensschwache Menschen einsetzen. Doch die zunächst gut gemeinte Idee, dass der Abriss von maroden und ineffizienten Wohngebäuden an die Schaffung preisgebundener Neubauflächen gekoppelt wird, entpuppt sich als betriebswirtschaftlicher Offenbarungseid. Durch die verpflichtende Ersatzwohnraumregelung wird insbesondere Neubau nicht gefördert, sondern verhindert.

So zumindest interpretiere ich das Gesetz. Das ist insofern schade, weil sich die Politik doch offiziell für den Neubau einsetzen will – in Berlin und anderswo.

Stadtteilporträt Wannsee
Aktuelles
Ein Ort zum Seele-baumeln-lassen „Pack die Badehose ein, nimm dein kleines Schwesterlein und dann nischt wie raus nach Wannsee…“ Im Jahr 1951 machten diese...
mehr...

2. November 2011
Marktentwicklungen: Mehr als nur Altbauten
Investorenwissen
von Jürgen Michael Schick, MRICS Berlin ist auch dieser Tage wieder voller Touristen aus aller Welt. Manche der Berlin-Besucher werden nach einigen Aufenthalten Eigentümer...
mehr...

2. November 2011
Inflationssichere Mietverträge
Kolumnen
von Dr. Rainer Zitelmann Viele Immobilieneigentümer werden nach der Veröffentlichung des letzten Berliner Mietspiegels versucht haben, die Mieten anzuheben. In der Praxis ist dies...
mehr...

2. November 2011