Aldi als neuer Player auf dem Wohnungsmarkt

Seit Längerem diskutieren Experten der Immobilienbranche über das Thema Nachverdichtung. Nun hat der Lebensmitteldiscounter Aldi Nord mit neuen Plänen aufhorchen lassen: Insgesamt 2.000 preisgünstige Mietwohnungen will er in den kommenden Jahren über den eigenen innerstädtischen Berliner Filialen bauen, etwa 30 Prozent davon sozial gefördert. An zwei Standorten in den Bezirken Lichtenberg und Neukölln wurde schon mit der Umsetzung begonnen, dort sollen bis 2019 etwa 200 Wohneinheiten entstehen. Konkurrent Lidl hatte zuvor im Ortsteil Prenzlauer Berg – einem der begehrtesten Kieze Berlins mit entsprechend großer Wohnraumknappheit – bereits zwei kleinere Projekte umgesetzt. Aldi Nord ist nun der erste Konzern, der entsprechende Konzepte in einem großen Maßstab realisieren will.

Die Überbauung von eingeschossigen Supermärkten ist ein sinnvoller Schritt, um die raren innerstädtischen Baugrundstücke möglichst effizient zu nutzen. Eine Herausforderung stellt jedoch die Belieferung der Märkte dar, ohne die Anwohner zu stören. Auch dafür wurden inzwischen Konzepte entwickelt: Zum einen sollen Laderampen innerhalb der Gebäude errichtet werden, sodass die Ware nicht am Straßenrand entladen werden muss. Zum anderen sollen schallgedämmte Tore Lärmbelästigungen verhindern. Für eine hohe Wohnqualität sehen einige Baupläne zudem begrünte Innenhöfe auf dem Dach der Filiale vor.

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Koalitionsvertrag: Der Wohnungsgipfel kommt

Gleich mehrere vom IVD geforderte Punkte wurden in den Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD aufgenommen. Dazu zählt der vom IVD seit Längerem geforderte Wohnungsgipfel. Dieser findet voraussichtlich noch in diesem Jahr statt. Vertreter von Bund, Länder und Kommunen mit Vertretern der Immobilienbranche sowie Mieter- und Vermieterverbände werden dann in einen gemeinsamen Dialog treten. Ziel wird es sein, die Grundlage für ein Gesetzespaket zur Schaffung von mehr Wohnraum zu finden. Zum anderen sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines KfW-Bürgschaftsprogramms vor, das einen Teil des Kaufpreises oder der Baukosten für selbst genutztes Wohneigentum absichert. Das senkt die für den Eigenheimerwerb benötigte Eigenkapitalquote.

Generell gibt der Koalitionsvertrag Anlass zum Optimismus, dass es zu einer Kehrtwende in Sachen Wohneigentumsbildung kommt. Neben dem Bürgschaftsprogramm erwähnt der Vertragstext ein Baukindergeld für den Ersterwerb von Neubau- oder Bestandswohnungen in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr – bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro je Haushalt.

Minuspunkte finden sich jedoch im Mietrecht. Neben einer Absenkung der Modernisierungsumlage ist eine Verschärfung der Mietpreisbremse Teil des Vertragswerks. Letztere beinhaltet die Offenlegung der Vormiete. Die Umsetzung ist von der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Gesetze abhängig.

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