Berlin versemmelt Bau von Sozialwohnungen

Zum Jahresende 2017 gab es in Deutschland knapp 49.000 weniger Sozialwohnungen als noch im Vorjahr. Das geht aus jüngsten Zahlen hervor, die das Bundesinnenministerium an den Bundestag meldete. Um den Bedarf zu decken, müssten jährlich eigentlich rund 80.000 Wohnungen zusätzlich auf den Markt kommen. Einmal mehr steht Berlin besonders schlecht da. Wie aus der Jahrespressekonferenz des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) am Montag hervorging, wurden in den vergangenen zwölf Jahren nur 12.880 Sozialwohnungen in Berlin geschaffen. Das eigentlich nur halb so große Hamburg dagegen komme auf 28.500, also mehr als doppelt so viel. Insgesamt verzeichnete Berlin bundesweit den stärksten Rückgang. Die Zahl der Sozialwohnungen sank dort von 137.000 auf 116.000 Einheiten. Allein Baden-Württemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bauten mehr Sozialwohnungen, als aus der Mietbindung fielen. Um die große Nachfrage nach Wohnungen zu decken, müssten Zahlen von Politik und Bauwirtschaft zufolge in Deutschland jährlich 350.000 bis 400.000 Wohnungen neu entstehen. Im vergangenen Jahr wurde der Neubau von knapp 302.800 Wohnungen in reinen Wohngebäuden genehmigt. Inklusive Nichtwohngebäuden gab es im Jahr 2018 gut 347.000 Genehmigungen.

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Berliner stehen mit Mietendeckel allein da

Ende des Jahres 2018 vertrat der findige Jurist Peter Weber in einer Fachzeitschrift die These, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Länder eine Regelungskompetenz für Wohnungsmieten hätten. Die Berliner SPD, unter öffentlichen Druck gesetzt vom Linken-Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne, griff Webers Aufsatz auf und schlug einen Mietendeckel vor. Anfang Juni 2019 legte Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher entsprechende Eckpunkte vor, die aus Sicht des Senats Mieterhöhungen ab dem 18. Juni unwirksam machen. Und das, obwohl das dazugehörige Gesetz noch gar nicht verabschiedet wurde und erst Anfang 2020 in Kraft treten soll. „Der Berliner Senat hat Mut bewiesen, weil mit einem öffentlich-rechtlichen Landesmietengesetz, das Vorrang vor dem zivilrechtlichen Schutz des BGB haben wird, in der Republik Neuland beschritten wird“, erklärte hierzu Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Mut“ beschreibt das Vorgehen des Senats in der Tat trefflich, denn es ist wahrscheinlich illegal. Verfassungsrechtler und Innenverwaltung haben bereits Bedenken angemeldet, dass der Mietendeckel gegen die Verfassung verstoßen könnte, weil er gegen Bundesrecht verstößt und das Land gar keine eigene Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Berliner FDP hat bereits ein Normenkontrollverfahren gegen den Senat angeregt. So erklärt es sich auch, dass sich bisher keine weitere „rote“ Landesregierung eindeutig für einen eigenen Mietendeckel ausgesprochen hat – nicht von Thüringen, nicht von Brandenburg oder Hamburg.

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