Überrascht? Eigentümer wollen das Sagen über ihre Immobilie behalten

Die Bundesregierung hatte im August 2019 eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes angekündigt. Sie soll in Eigentümergemeinschaften etwa den Einbau einer Ladesäule für Elektroautos erleichtern. Das Gesetz soll im Herbst 2020 in Kraft treten. Es mehren sich aber die kritischen Stimmen aus dem Kreis der Eigentümer selbst. Einer Umfrage des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum zufolge lehnen 94 Prozent der befragten Eigentümer einen erweiterten Entscheidungs- und Handlungsrahmen für Verwalter ab. Die Verwalterstärkung ist aus ihrer Sicht ein „No-Go“. 95 Prozent möchten sich einfacher von unqualifizierten Verwaltungen trennen können. An der Umfrage, die dem Tagesspiegel exklusiv vorlag, nahmen 3.500 Wohnungseigentümer teil. Der Fragebogen umfasste 31 geschlossene und eine offene Frage.

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ZIA-Frühjahrsgutachten: heiter mit vereinzelten Regenwolken

Im neuesten Frühjahrsgutachten des ZIA diagnostizieren die Immobilienweisen erste Anzeichen für eine Entspannung auf den deutschen Mietmärkten. Nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Städten ließen sich eine verlangsamte Mietpreisentwicklung und ein Anstieg des Wohnungsneubaus beobachten. Als Bedingung für eine Verfestigung dieses Trends sehen die Weisen, dass die „hohe Investitionsneigung und die Investitionsmöglichkeiten bestehen bleiben“. Der in Berlin beschlossene Mietendeckel sei in dieser Hinsicht kontraproduktiv. Der Anstieg der Kaufpreise setzte sich dagegen in allen A-Städten fort. Zugleich steigt der Nachfragedruck in einigen gewerblichen Sektoren: Der Bedarf an Büro- und Logistikimmobilien in Deutschland kann nach Ansicht der Autoren immer schwerer gedeckt werden und behindert die wirtschaftliche Entwicklung. Besonders kritisch sei die Situation in Berlin und München, wo der Leerstand mit 1,3 beziehungsweise 1,4 Prozent unterhalb einer gesunden Angebotsreserve liegt. ZIA-Präsident Andreas Mattner fordert als Gegenmaßnahme einen „Baufrieden“, also einen Stopp der staatlichen Regulierung, die den Bau neuer Wohnungen verteuere.

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Wie tiefgreifend wird die Share-Deal-Reform?

Vertreter von Union und SPD sind zwar im Gespräch darüber, wie Share-Deals künftig besteuert werden sollen, doch liegen die Positionen in der Großen Koalition noch weit auseinander. Einigkeit gibt es nur in dem Punkt, dass das neue Gesetz nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten soll. Angestrebt wird, bis Mitte dieses Jahres ein Gesetz zu beschließen, das Anfang 2021 in Kraft treten kann. Die Hauptstreitpunkte sind zum einen die Höhe der Steuern auslösenden Anteilsgrenze und zum anderen die Frage, ob die neuen Regelungen auch für Kapitalgesellschaften gelten sollen oder nur wie bislang für Personengesellschaften mit Grundbesitz. Dabei fordern die Grünen mit dem Quotenmodell eine sehr weitgehende Änderung der Besteuerung, was mit den Kosten auch die Immobilienpreise und Mieten weiter steigen lassen könnte. In den nächsten Wochen soll intensiv an Lösungen gearbeitet werden – unter Einbeziehung der Erkenntnisse, die eine vor einigen Monaten bereits erfolgte Anhörung von Verbänden und Experten vor dem Finanzausschuss erbracht hat. Bislang allerdings ist bei den Gesprächen der entscheidende Durchbruch ausgeblieben, was die Verunsicherung der Akteure der Immobilienwirtschaft steigert.

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Mehr Mut!

Von Jürgen Schorn, Geschäftsführender Gesellschafter der Bauwerk Capital GmbH & Co. KG

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