Kaufpreis: 7.800.000 EUR zzgl. 5,95 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) I
Geplante Wohnfläche: ca. 2.800 m² I
Baubeginn: Herbst 2021
Projektentwicklung einer modernen Seniorenwohnanlage bei Schwerin

Kaufpreis: 7.800.000 EUR zzgl. 5,95 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) I
Geplante Wohnfläche: ca. 2.800 m² I
Baubeginn: Herbst 2021
Kaufpreis: 6.900.000 EUR zzgl. 5,95 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) I
Gesamtnutzfläche: 4.018 m² I
JNKM: 243.672 EUR
Von Daniel Preis, CSO der Domicil Real Estate AG
Der Bundestag hat am 7. Mai nach monatelangen Verhandlungen das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht eine umfangreiche Novelle des Baugesetzbuchs vor – mit zwei umstrittenen Folgen für Eigentümer von Wohnhäusern: Zum einen soll die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen vor einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Häuser mit mehr als fünf Wohnungen dürfen ohne Genehmigung dann grundsätzlich nicht mehr aufgeteilt werden (Gemeinden erhalten zudem das Recht, die Vorbehalte auf Gebäude mit drei Wohnungen zu reduzieren bzw. auf bis zu 15 zu erhöhen). Da der Tatbestandskatalog für zu erteilende Genehmigungen sehr eng ausfällt, kommt der Vorbehalt einem Verbot gleich: Wer noch nicht aufgeteilt hat, wird dies in den kommenden Jahren nicht mehr tun können. Zudem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen auch außerhalb der Milieuschutzgebiete erweitert werden. So erhalten Gemeinden in Zukunft drei statt zwei Monate Prüfzeit. Außerdem können in Zukunft die Gemeinden nicht nur „in den Kaufvertrag einsteigen“, sondern dürfen zum Verkehrswert erwerben. Die Folge werden langwierige Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Gemeinden sein, da die Verkäufer nun werden darlegen müssen, dass der vereinbarte Kaufpreis tatsächlich dem Verkehrswert entspricht. Ein kleiner Trost bleibt indes: Das Gesetz muss von den Ländern auch umgesetzt werden – manche Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben bereits angekündigt, dass sie von diesen Regelungen keinen Gebrauch machen werden.
Kaufpreis: 3.825.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) I
Vermietbare Fläche: 1.297 m² I
JNKM IST: 138.960 EUR
Mit Ausnahme Berlins steigen die Baugenehmigungszahlen deutschlandweit. Trotz der Corona-Pandemie stiegen die erteilten Baugenehmigungen im Jahr 2020 bundesweit auf 368.400 Einheiten und damit um rund 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Währenddessen sinken die Baugenehmigungs- und Fertigstellungszahlen in der deutschen Hauptstadt. Im Jahr 2020 entstanden lediglich 16.000 neue Wohnungen – das ist ein Rückgang von 14 Prozent gegenüber 2019. Gleichzeitig hat Berlin etwa im Februar 2021 lediglich 1.094 Baugenehmigungen erteilt, das sind rund neun Prozent weniger als im Februar des Vorjahres. Die Folgen sprechen für sich: Während sich der Wohnungsmarkt bundesweit entspannt und die Mietpreise nicht mehr so stark ansteigen, bleibt das Angebot in Berlin weiterhin zu gering – mit deutlichen Folgen für die Preisentwicklung von Mietwohnungen.
Am 15. April hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt. In der wegweisenden Entscheidung haben die Karlsruher Richter festgestellt, dass das Land Berlin keine Kompetenz für ein solches Gesetz hatte – denn Mietrecht ist Bundesrecht. Der Spuk um die Einführung von Mietmoratorien ist damit aber nicht vorbei. Ein Blick in die Wahlprogramme von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bestätigt: Die drei linken Parteien fordern nach der Bundestagswahl im September die Einführung bundesweiter Mietobergrenzen und Mieterhöhungen nur im Rahmen der Inflation. Klar ist aber schon jetzt: Selbst wenn ein solches Bundesgesetz formalrechtlich zulässig wäre, bleibt sehr strittig, ob diese Eingriffe in bestehende Mietverträge, in die Vertragsfreiheit allgemein und in den Eigentumsschutz des Paragraphen 14 des Grundgesetzes verfassungsgemäß wären.
Gelingt das, sollen die Berliner am 26. September über die Frage der Enteignung von Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen abstimmen – zeitgleich mit den Bundestagswahlen und den Wahlen zum neuen Berliner Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung. Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD, warnte vor den investitions- und zukunftsfeindlichen Folgen: „Kein Investor wird mehr das Risiko eingehen, im sozialistischen Berlin zu investieren, mit ruinösen Folgen für Wohnungsbestand, Wohnungsneubau und die Wirtschaft.“
Von Marcus Buder, Bereichsleiter Gewerbliche Immobilienfinanzierung, Berliner Sparkasse
Von Stefanie Szisch, geschäftsführende Gesellschafterin Vivest
Von Jürgen Michael Schick, Präsident IVD