Berlin wird mehr bauen

Noch verhandeln die Parteien in Berlin über den künftigen Senat. Mit Blick auf den Wohnungsneubau zeichnet sich jedoch ein Trend ab: So wird es wahrscheinlich eine prozentuale Obergrenze für den Neubau von Eigentumswohnungen geben. Mindestens zwei Drittel aller Neubauwohnungen sollen demnach im Mietwohnungsbau entstehen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fordern sogar eine Mietwohnungsquote von 80 Prozent. Zudem sollen 50 Prozent aller Neubauten preisgebunden und gefördert sein. Begleitet von der Neubaudiskussion zu Tegel, dem Tempelhofer Feld und über andere städtische Flächen ist davon auszugehen, dass der Mietwohnungsmarkt sich in den kommenden Jahren wieder langfristig entspannen wird.

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Diskussion um Hauszinssteuer

Die Debatte um die Einführung einer Hauszinssteuer wird lauter. Diese auf Mieteinkünfte erhobene Sondersteuer fällt auf Vermögensgewinne aus Immobilienvermietung an. Die Steuer gab es bereits zwischen 1923 und 1944, nun wird deren Wiedereinführung in Berlin gefordert, statt die von Teilen der Politik geforderte Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Einheiten voranzutreiben. Eine Hauszinssteuer hätte Auswirkungen auf alle Eigentümer und Vermieter, unabhängig von der Anzahl an Wohneinheiten, und damit auch erhebliche Folgen für Beleihungswerte und Finanzierungen laufender Hypotheken.

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Vorkaufsrechte nicht rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil die Vorkaufsrechtspraxis Berlins gekippt. Die theoretische Annahme, dass der Verkauf eines Mietshauses in einem Milieuschutzgebiet nach Ablauf der Sieben-Jahre-Frist zu einer Verdrängung von Mietern führen könnte, reicht für die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß den Bundesrichtern nicht aus. Damit erzielen viele Immobilieneigentümer in Berlin einen deutlichen Erfolg. Auch viele Abwendungsvereinbarungen, die mit Bezirken geschlossen worden sind, gehören nun auf den Prüfstand. Zwei Folgen wird dieses Urteil haben: Kurzfristig wird die zuletzt immer häufiger ausgeübte Vorkaufsrechtspraxis deutlich seltener angewandt werden. Langfristig ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber nachbessern und damit das kommunale Vorkaufsrecht wahrscheinlich sogar stärken wird.

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