Erst im November kippte das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Anwendung des Vorkaufsrechts als angeblichen Spekulationsschutz – ein Erfolg für Immobilieneigentümer. Jetzt ziehen die Bürgermeister der größten Städte Deutschlands nach: Als erste konkrete Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts startet in Berlin, Hamburg und München eine Initiative zur Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts. Die Akteure begründen ihr Anliegen mit dem Schutz des bezahlbaren Mietwohnraums sowie mit der Sicherung sozialer Erhaltungsgebiete und dem Entgegenwirken spekulativer Absichten seitens der Immobilienunternehmen. Gemeinsam plädieren sie für eine schnelle Lösung zur Neuregelung des Vorkaufsrechts auf Bundesebene. Gemäß IVD sei mit einer solchen Reaktion zu rechnen gewesen. Doch diese Bemühungen um gesetzliche Änderungen gehen zulasten dringend notwendiger Neubauaktivitäten.
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Von Frank Wojtalewicz, Vorstand d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG
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Von Ralph Reinhold, Vorstand, Omega AG
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Die 2020 beschlossene Wohngeldreform sieht eine regelmäßige Anpassung des Wohngelds vor. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Einkommen der Wohngeldhaushalte nach Abzug der Wohnkosten – verglichen mit dem Zeitpunkt der Wohngeldreform am 1. Januar 2020 – nicht an Kaufkraft einbüßt. So können auch einkommensschwache Haushalte, deren Ansprüche wegen einer Einkommenssteigerung eventuell entfallen würden, weiterhin Wohngeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten die Berliner Wohngeldhaushalte durchschnittlich zehn Euro mehr pro Monat. Betroffen von dieser Regelung sind in Berlin knapp 19.500 Haushalte, darunter viele Rentnerhaushalte – nahezu die Hälfte – sowie Familien. Statt stärkerer Regulierungsmaßnahmen kann mit gezielter finanzieller Unterstützung die zunehmende Belastung durch steigende Wohnungspreise wirkungsvoll abgeschwächt werden.
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Von Jan Grade, Geschäftsführer empirica Regio GmbH
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Nach wie vor ist die Wohnsituation in Berlin angespannt. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Ende Januar tagte daher erstmals das „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“. Der Berliner Senat will in Kooperation mit den Bezirksämtern sowie mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft bezahlbaren Wohnraum schaffen und den Neubau ankurbeln. Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, pocht auf einen freiwilligen Mietenstopp seitens der Wohnungsunternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Mieten sollen allerdings nicht eingefroren, sondern an die Inflationsrate gekoppelt werden. Im Gegenzug sollen Erleichterungen bei Neubauprojekten durch schnellere Baugenehmigungen folgen. Der IVD Berlin-Brandenburg begleitet die Vorschläge kritisch und spricht sich dafür aus, nach dem gescheiterten Mietendeckel nicht erneut den Irrweg von zu viel Regulatorik zu beschreiten.
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Von Jürgen Michael Schick, FRICS
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Von Dr. Dr. Rainer Zitelmann
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Kaufpreis: 6.150.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Vermietbare Fläche: 2.335 m²
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Kaufpreis: 5.750.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Vermietbare Fläche: 1.705 m²
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