Kaufpreis: 2.900.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Vermietbare Fläche: 1.200 m²
JNKM: 76.475 EUR
Wohnanlage aus elf Doppelhaushälften in Sachsen-Anhalt

Kaufpreis: 2.900.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Vermietbare Fläche: 1.200 m²
JNKM: 76.475 EUR
Kaufpreis: 5.800.000 EUR zzgl. 3,57 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Grundstücksfläche: 3.570 m²
JNKM SOLL: 207.745 EUR
Kaufpreis: 7.100.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)
Vermietbare Fläche: 1.630 m²
JNKM: 165.110 EUR
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Startschuss zur Reform der Grunderwerbsteuer gegeben. In ersten Beratungen wurde deutlich, dass die Politik danach strebt, die Hürden zum Immobilienerwerb zu senken. Die Länder sollen die Grunderwerbsteuer bis auf null absenken können. Ziel dieser Initiative ist es, private Erstkäufer zu entlasten. Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD, begrüßt diesen Entschluss. Besonders für junge Leute scheitere der Traum vom Eigenheim wegen des fehlenden Eigenkapitals. Deshalb sei die geplante Reform der Grunderwerbsteuer ein wichtiger Schritt in die Richtung. Sie könne Menschen mit mittlerem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen. Um Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben, plädiert der IVD für eine Erstattung der Grunderwerbsteuer bei energetischer Sanierung.
Im April veröffentlichte das Amtsgericht Spandau ein Urteil zum Berliner Mietspiegel 2021: Darin wurde das Mieterhöhungsverlangen zurückgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Berliner Mietspiegel 2021 nicht ausreichend qualifiziert sei. Es handele sich um die zweite Fortschreibung in Folge. Dies sei nicht zulässig. Das Amtsgericht Wedding hingegen unterstützte den Mietspiegel 2021 in einem Urteil. Diese ambivalente Bewertung des Mietspiegels sorgt für Verunsicherung – die Rechtssicherheit steht infrage und das Vertrauen in den Mietspiegel hat gelitten. Denn auch die Mietpreisbremse kann nur dort gelten, wo ein wirksamer Mietspiegel vorliegt. Der IVD kritisierte die erneute Fortschreibung des Mietspiegels aus juristischen Gründen bereits 2021. Auch wenn das Amtsgericht Wedding den Mietspiegel 2021 stützt, bleibt die Frage offen, wie das Land Berlin in den kommenden Jahren einen rechtmäßigen und vertrauenswürdigen Mietspiegel erstellen kann.
Weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht die Grundlage entzogen hat, steht das Vorkaufsrecht vor einer Neuauflage: Als eine Reaktion auf die Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg macht sich der Bundesrat für das kommunale Vorkaufsrecht stark. Auch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung Bauwesen und Kommunen wurde Anfang Mai über die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufrechts diskutiert. Die Pläne von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) stoßen innerhalb der Immobilienbranche auf Kritik. Dem Immobilienverband IVD zufolge schafft ein kommunales Vorkaufsrecht keinen Mehrwert: Ein öffentlicher Vermieter sei per se nicht besser als ein privater Vermieter. Das Mietrecht schütze Bestandsmieter ohnehin. Statt der Diskussion um eine Neuauflage des kommunalen Vorkaufrechts sollte sich der Fokus der Politik verstärkt auf Neubauaktivitäten richten.
Von Moritz Kraneis, Geschäftsführer, Deutsche Zinshaus Gesellschaft mbH
Von André Vollbach, Geschäftsführer, HIH Property Management GmbH
Von Sascha Hertach, Vorstandsmitglied, Arbireo Capital AG
Von Jürgen Michael Schick, FRICS