Grundsteuererklärungsfrist wird von vielen Bürgern verfehlt werden

Trotz der Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 sei damit zu rechnen, dass viele die Frist verfehlen werden, so der Tagesspiegel. Bundesweit gingen bis zum 8. Januar lediglich 50 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen ein. In Berlin waren es bis zum 16. Januar sogar nur 49 Prozent. Damit verzögere sich die Aktualisierung der veralteten Daten zu deutschen Immobilien. Mit einer weiteren Fristverlängerung sei nicht zu rechnen. Angesichts der breiten Verfehlung der Frist werde zunächst milde reagiert werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen teilte dem Tagesspiegel mit, dass im ersten Quartal zunächst nur Erinnerungsschreiben zur Nachreichung verschickt werden. Ähnlich sollen die meisten Bundesländer verfahren, wie Finanztip durch Anfrage bei allen Bundesländern herausfand. Dementsprechend sei nicht damit zu rechnen, dass Verspätungszuschläge fällig werden, wenn die Abgabe der Grundsteuererklärung sich nur ins erste Quartal verzögert. Erst nach Verfehlung dieser Frist werden Immobilienbesitzer zur Kasse gebeten: 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer werden mit jedem angefangenen Monat Verspätung als Strafe fällig, was gerade bei wertvollen Objekten teuer werden kann.

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Bundesbauministerin stellt Neubauförderung vor

Ende Januar kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz die Neubauförderung für das Jahr 2023 an. Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ soll besonders energiesparende Neubauten fördern. Ab März können 350 Millionen Euro für klimafreundliche Eigenheime bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Für Wohnungskonzerne und Genossenschaften stehen 750 Millionen Euro bereit. Insgesamt beläuft sich das Fördervolumen damit auf 1,1 Milliarden Euro. Aus der Immobilienbranche kommt Kritik angesichts des Fördervolumens. „Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden“, meint etwa Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Dadurch verschärfe sich lediglich die Situation, da die Fördermittel zudem an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-40-Standard und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ geknüpft sind, was den Neubau für Geringverdiener und Familien mittleren Einkommens kaum finanzierbar mache.

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Zwei neue Milieuschutzgebiete in Berlin-Mitte

Ende Januar kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz die Neubauförderung für das Jahr 2023 an. Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ soll besonders energiesparende Neubauten fördern. Ab März können 350 Millionen Euro für klimafreundliche Eigenheime bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Für Wohnungskonzerne und Genossenschaften stehen 750 Millionen Euro bereit. Insgesamt beläuft sich das Fördervolumen damit auf 1,1 Milliarden Euro. Aus der Immobilienbranche kommt Kritik angesichts des Fördervolumens. „Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden“, meint etwa Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Dadurch verschärfe sich lediglich die Situation, da die Fördermittel zudem an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-40-Standard und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ geknüpft sind, was den Neubau für Geringverdiener und Familien mittleren Einkommens kaum finanzierbar mache.

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