Aufteilungen werden erschwert, Vorkaufrechte gestärkt

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Der Bundestag hat am 7. Mai nach monatelangen Verhandlungen das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht eine umfangreiche Novelle des Baugesetzbuchs vor – mit zwei umstrittenen Folgen für Eigentümer von Wohnhäusern: Zum einen soll die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen vor einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Häuser mit mehr als fünf Wohnungen dürfen ohne Genehmigung dann grundsätzlich nicht mehr aufgeteilt werden (Gemeinden erhalten zudem das Recht, die Vorbehalte auf Gebäude mit drei Wohnungen zu reduzieren bzw. auf bis zu 15 zu erhöhen). Da der Tatbestandskatalog für zu erteilende Genehmigungen sehr eng ausfällt, kommt der Vorbehalt einem Verbot gleich: Wer noch nicht aufgeteilt hat, wird dies in den kommenden Jahren nicht mehr tun können. Zudem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen auch außerhalb der Milieuschutzgebiete erweitert werden. So erhalten Gemeinden in Zukunft drei statt zwei Monate Prüfzeit. Außerdem können in Zukunft die Gemeinden nicht nur „in den Kaufvertrag einsteigen“, sondern dürfen zum Verkehrswert erwerben. Die Folge werden langwierige Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Gemeinden sein, da die Verkäufer nun werden darlegen müssen, dass der vereinbarte Kaufpreis tatsächlich dem Verkehrswert entspricht. Ein kleiner Trost bleibt indes: Das Gesetz muss von den Ländern auch umgesetzt werden – manche Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben bereits angekündigt, dass sie von diesen Regelungen keinen Gebrauch machen werden.

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