Berlin erhöht Wohngeld

Die 2020 beschlossene Wohngeldreform sieht eine regelmäßige Anpassung des Wohngelds vor. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Einkommen der Wohngeldhaushalte nach Abzug der Wohnkosten – verglichen mit dem Zeitpunkt der Wohngeldreform am 1. Januar 2020 – nicht an Kaufkraft einbüßt. So können auch einkommensschwache Haushalte, deren Ansprüche wegen einer Einkommenssteigerung eventuell entfallen würden, weiterhin Wohngeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten die Berliner Wohngeldhaushalte durchschnittlich zehn Euro mehr pro Monat. Betroffen von dieser Regelung sind in Berlin knapp 19.500 Haushalte, darunter viele Rentnerhaushalte – nahezu die Hälfte – sowie Familien. Statt stärkerer Regulierungsmaßnahmen kann mit gezielter finanzieller Unterstützung die zunehmende Belastung durch steigende Wohnungspreise wirkungsvoll abgeschwächt werden.