Berliner Mietendeckel gekippt – bundesweite Pläne bleiben

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Am 15. April hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt. In der wegweisenden Entscheidung haben die Karlsruher Richter festgestellt, dass das Land Berlin keine Kompetenz für ein solches Gesetz hatte – denn Mietrecht ist Bundesrecht. Der Spuk um die Einführung von Mietmoratorien ist damit aber nicht vorbei. Ein Blick in die Wahlprogramme von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bestätigt: Die drei linken Parteien fordern nach der Bundestagswahl im September die Einführung bundesweiter Mietobergrenzen und Mieterhöhungen nur im Rahmen der Inflation. Klar ist aber schon jetzt: Selbst wenn ein solches Bundesgesetz formalrechtlich zulässig wäre, bleibt sehr strittig, ob diese Eingriffe in bestehende Mietverträge, in die Vertragsfreiheit allgemein und in den Eigentumsschutz des Paragraphen 14 des Grundgesetzes verfassungsgemäß wären.

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