Berliner Vergesellschaftungsgesetz verzögert sich

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Das von der schwarz-roten Berliner Regierung im Koalitionsvertrag von 2023 festgelegte Vergesellschaftungsrahmengesetz verzögert sich, wie die Finanzverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) indirekt mitgeteilt hat. Das im September 2023 angekündigte Rechtsgutachten zum Gesetzesvorhaben sei noch immer nicht vergeben worden, so die Antwort aus dem März. Der Ausschreibungstext dafür soll sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Abstimmung befunden haben und „Ende April, Anfang Mai“ veröffentlicht werden. Nach Angaben der taz wurde die Ausschreibung schließlich am Gründonnerstag, den 17.4., veröffentlicht. Den finalen Gesetzesentwurf erwartet der Senat „im letzten Jahr der laufenden Legislaturperiode“ – die nächste Wahl für das Abgeordnetenhaus wird im Herbst 2026 stattfinden. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz ist die Konsequenz der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“, welche 2021 einen erfolgreichen Volksentscheid für die Enteignung großer Immobilienkonzerne anregte. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) steht ambivalent zur Initiative. Während er im Gesetzesentwurf die Chance sieht, endlich rechtlich Klarheit zu schaffen, lehnt er Enteignungen und Vergesellschaftungen persönlich ab, da sie keine einzige Wohnung schaffen würden. Von dem Vergesellschaftungsrahmengesetz wären berlinweit mehr als 240.000 Mietwohnungen von rund einem Dutzend Immobilienunternehmen betroffen.

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