Berlinern drohen Mietendeckel-Nachzahlungen

Eine Wohnung, zwei Preise – seitdem am 23. Februar in Berlin der Mietendeckel eingeführt wurde, stehen in vielen Verträgen zwei unterschiedliche Mieten: Eine gesetzeskonforme Miete und die eigentlich zulässige BGB-Miete, die dem tatsächlichen Markt entspricht. Letzte könnte dann rückwirkend eingefordert werden, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel kippt. Tritt dieser Fall ein, könnten vielen Berlinern empfindliche Rückforderungen drohen. Einer Untersuchung von F+B zufolge sind die eigentlich zulässigen BGB-Mieten pro Quadratmeter im Schnitt mittlerweile fast doppelt so hoch wie die gesetzlich regulierte Miete. Hierfür untersuchten die Forscher mehr als 3.100 Inserate für Wohnungen und ermittelten zuerst die gedeckelte Durchschnittsmiete (7,05 Euro pro Quadratmeter) und anschließend in denselben Angeboten die genannte durchschnittliche Marktmiete (13,63 Euro pro Quadratmeter). Die Differenz ergab einen Wert von 6,58 Euro. Rechnet man diese Differenz hoch mit der durchschnittlichen Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern, dann müssten monatlich rund 1,2 Millionen Euro allein für die 3.100 untersuchten Wohnungsangebote seit dem 23. Februar nachgezahlt werden.