Bundesweiter Mietendeckel?


Nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „# 6 Jahre Mietenstopp“ haben sich viele gefreut. Und auch ich war erleichtert über das Urteil. In vielen Diskussionen, zum Beispiel mit der bayerischen SPD-Vorsitzenden Natascha Kohnen im BR, habe auch ich argumentiert, dass die Mietenstopp-Initiative nicht mit der Verfassung vereinbar sei – Weil der Bundesgesetzgeber das soziale Mietrecht abschließend geregelt hat. Die gleiche Argumentationslinie verfolgen nun die meisten Vermieter und Verbände auch beim Berliner Mietendeckel (Mieten-WoG Bln). Deswegen haben wir das abstrakte Normenkontrollverfahren gegen den Berliner Mietendeckel gefordert und unterstützt. Jetzt kommt es auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Ein Urteil noch in diesem Jahr erwartet allerdings kaum jemand.
Bliebe die Frage: Wäre der Spuk dann vorbei? Leider nein. Zwei Gründe sprechen dafür, dass uns der populistische Streit über ein Einfrieren der Mieten noch länger erhalten bleibt. Keineswegs geschlagen gibt sich das linksgrüne Lager in Sachen Mietendeckel. Wenn es in Bayern nicht geht, dann muss der Mietendeckel eben auf Bundesebene her. Das fordern SPD, Grüne und Linke. Unterstützt vom Deutschen Mieterbund. Wieder kommen die alten Argumente, dass diese Maßnahme dem Markt eine Verschnaufpause gäbe. Und ja nur für fünf Jahre befristet wäre. Das sind Argumente, die wir leidgeprüft seit der Diskussion um die Einführung der Mietpreisbremse 1.0 kennen. Seit 2015 ist diese „Verschnaufpause“ jedoch augenscheinlich nicht genutzt worden. Deswegen wurde die Mietpreisbremse auch kurzerhand mehrfach verschärft und verlängert.
Die Forderung nach einem bundesweiten Mietendeckel führt das dauernde Streitthema Mieten als Gerechtigkeits- und Neiddebatte geradewegs in den Bundestagswahlkampf 2021. Die Mieten sollen demnach eingefroren werden. Erhöhungen sollen maximal in Höhe der Inflationsrate möglich sein. Eine rein formale Argumentation, wie sie bei den umstrittenen Landesregelungen verwendet wird, nämlich dass es gar keine Gesetzgebungsbefugnis für den Mietendeckel gäbe, reicht dann nicht mehr aus. Das linke Lager wird wieder geschickt bewegende Einzelschicksale von in Not geratenen Mietern aufbauen, die dankbar in jeder Talkshow aufgegriffen werden. Rationale Argumente greifen in diesen Formaten meist nicht mehr.
Neben dem Mietendeckel schwelt dazu noch ein zweites Thema: Der sogenannte Mietwucherparagraf soll reformiert werden. Das Land Bayern hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Leider gibt es sogar auf Seiten der Wohnungswirtschaft Stimmen, dass man die Vorschrift anpassen müsse, um schwarze Schafe auf der Vermieterseite zu bekämpfen. Kurz gesagt soll in § 5 WiStG das subjektive Tatbestandsmerkmal gestrichen werden. Auf die Erfordernis, dass für Mietwucher ein geringes Angebot am Wohnungsmarkt ausgenutzt werden muss, soll verzichtet werden. Jetzt soll es reichen, dass die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Bundesregierung bezweifelt noch, dass ohne die subjektive Komponente ein vorwerfbares Unrecht vorliegen kann, welches ein Bußgeld rechtfertigt (das übrigens auf 100.000 Euro erhöht werden soll). Eine Befassung im Deutschen Bundestag steht noch aus. Faktisch würde damit eine zweite Mietpreisbremse eingeführt. Diesmal jedoch bundesweit und unbefristet. Das Regulierungskarussell dreht sich also munter weiter. Und die Investoren und Immobilieneigentümer? Dienen weiter als Feindbild und Projektionsfläche für die große Umverteilungsdiskussion.