Faktisches Aufteilungsverbot eingeführt

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Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes können die Bundesländer nun für angespannte Wohnungsmärkte weitere Verschärfungen bei Privatisierungen von Mietshäusern vornehmen. Insbesondere gilt dann, dass die Aufteilung von Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten einem kommunalen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Faktisch kommt dieser Genehmigungsvorbehalt einem Aufteilungsverbot gleich, da die Ausnahmen sehr eng gefasst sind. Unter anderem müssen Aufteilungen genehmigt werden, wenn zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen wollen, was aber nur sehr selten der Fall sein wird. Experten sagen voraus, dass durch die Verschärfungen das Angebot an Bestandswohnungen am Immobilienmarkt in den kommenden Jahren weiter zurückgehen wird und in der Folge die Preise für bereits aufgeteilte und Neubauwohnungen weiter steigen werden.

Gepflegter Altbau mit unausgebauten Dachgeschossen in Berlin-Pankow
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22. Februar 2023
Wohn- und Geschäftshaus im Weberviertel in Potsdam-Babelsberg
Kaufpreis: 1.995.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) Vermietbare Fläche: 773 m²
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22. Februar 2023
Neubauwohnanlage mit Mietsteigerungspotenzial in Bernau
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Kaufpreis: 8.600.000 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) Vermietbare Fläche: 4.070 m²
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22. Februar 2023