Faktisches Aufteilungsverbot eingeführt

Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes können die Bundesländer nun für angespannte Wohnungsmärkte weitere Verschärfungen bei Privatisierungen von Mietshäusern vornehmen. Insbesondere gilt dann, dass die Aufteilung von Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten einem kommunalen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Faktisch kommt dieser Genehmigungsvorbehalt einem Aufteilungsverbot gleich, da die Ausnahmen sehr eng gefasst sind. Unter anderem müssen Aufteilungen genehmigt werden, wenn zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen wollen, was aber nur sehr selten der Fall sein wird. Experten sagen voraus, dass durch die Verschärfungen das Angebot an Bestandswohnungen am Immobilienmarkt in den kommenden Jahren weiter zurückgehen wird und in der Folge die Preise für bereits aufgeteilte und Neubauwohnungen weiter steigen werden.