Faktisches Aufteilungsverbot eingeführt

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Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes können die Bundesländer nun für angespannte Wohnungsmärkte weitere Verschärfungen bei Privatisierungen von Mietshäusern vornehmen. Insbesondere gilt dann, dass die Aufteilung von Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten einem kommunalen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Faktisch kommt dieser Genehmigungsvorbehalt einem Aufteilungsverbot gleich, da die Ausnahmen sehr eng gefasst sind. Unter anderem müssen Aufteilungen genehmigt werden, wenn zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen wollen, was aber nur sehr selten der Fall sein wird. Experten sagen voraus, dass durch die Verschärfungen das Angebot an Bestandswohnungen am Immobilienmarkt in den kommenden Jahren weiter zurückgehen wird und in der Folge die Preise für bereits aufgeteilte und Neubauwohnungen weiter steigen werden.

Aufgeteilter Stuckaltbau in sehr guter Wilmersdorf-Lage
Kaufpreis: 7.950.000,00 EUR zzgl. 6 % Käuferprovision (zzgl. MwSt.) Vermietbare Fläche: 2.324,38 m² JNKM IST: 240.976,00 EUR
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1. Dezember 2023
Altbau in Top-Kiezlage Schlesisches Tor
Kaufpreis 3.895.000,00 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (zzgl. MwSt.) Vermietbare Fläche: 1.159 m² JNKM IST: 160.200,00 EUR
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1. Dezember 2023
Portfolio aus vier Wohn- und Geschäftshäusern in Hagen
Immobilienangebote, Immobilienangebote, Immobilienangebote
Kaufpreis: 3.719.500 EUR zzgl. 7,14 % Käuferprovision (inkl. MwSt.) Vermietbare Fläche: 3.501 m² JNKM IST: 235.231,00 EUR
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1. Dezember 2023