Friedrichshain-Kreuzberg macht von Vorkaufsrecht Gebrauch

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Zum ersten Mal hat ein Berliner Bezirk den Verkauf einer Immobilie an einen ausländischen Investor durch den Gebrauch eines Vorkaufsrechts verhindert. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus in der Wrangelstraße 66 (Friedrichshain-Kreuzberg), in dem sich größtenteils vermietete Eigentumswohnungen befinden. Der Wohnkomplex sollte an einen Investor aus Luxemburg veräußert werden. Jedoch bestand laut Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen) der dringende Verdacht, dass die Wrangelstraße 66 zu einem Spekulationsobjekt werden könnte. Daraufhin nutzte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erfolgreich sein Vorkaufsrecht.

Kooperationsmodell machte den Kauf möglich
Möglich wurde der Schritt des Bezirks, indem das Bezirksamt auf Grundlage der Milieuschutzverordnung und in Kooperation mit der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag und einer Stiftung, die namentlich bisher noch ungenannt ist, das Objekt kaufte. Dieses Kooperationsmodell sei bisher einmalig und stelle einen wichtigen Präzedenzfall dar, wie Julian Schwarze von den Grünen sagt. Der Bezirk allein verfüge nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Um die 3,7 Millionen Euro Kaufpreis für das Haus in der Wrangelstraße 66 aufbringen zu können, wäre demnach eine Kooperation unumgänglich gewesen.

Vorkaufsrecht gelingt nicht immer
So problemlos wie in der Wrangelstraße lässt sich das Vorkaufsrecht jedoch nicht überall umsetzen. Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen), Baustadtrat in Pankow, hatte vor kurzem in der Kollwitzstraße 2 ebenfalls versucht, das Vorkaufsrecht seines Bezirks anzuwenden – und scheiterte. Der Grund war, dass eine ursprünglich geplante Kooperation mit einer Genossenschaft nicht zustande kam, da diese den Kaufpreis als zu hoch ansah.

Der Hintergrund: Wenn ein Eigentümer in einem Milieuschutzgebiet eine Immobilie verkaufen will, kann der Bezirk zwar zunächst seine Zustimmung verweigern, muss allerdings innerhalb einer Frist von acht Wochen einen neuen Käufer finden. Da die Bezirke selbst nicht über ausreichende Mittel für einen Kauf verfügen, machen sie stattdessen von ihrem Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter Gebrauch. Davon profitieren vor allem Wohnungsbaugesellschaften, die diese Möglichkeit nutzen, um ihre Bestände aufzustocken.

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