Grüne Immobilienfonds – abwarten ist keine Option


Die Menschheit muss beim Schutz des Klimas Tempo machen. Doch die Immobilienfondsbranche zögert mit verbindlichen Zusagen. Die Gesellschaften haben bislang nur etwa ein Fünftel ihrer Fonds als Produkte nach Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung deklariert.
Dabei ist ein Commitment, dass Fonds Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, dringend geboten. Der Immobiliensektor ist für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine Einstufung von Fonds als „dunkelgrün“ oder zumindest als „hellgrün“ im Sinne der Verordnung gibt Investoren Orientierung, mehr Kapital wird in ESG-konforme Produkte gelenkt, und die Dekarbonisierung der Branche erhält zusätzliche Dynamik.
Viele Anbieter geben als Grund für ihre Zurückhaltung an, dass die Kriterien unscharf seien. Ein schwaches Argument. Es wird noch Jahre dauern, bis der Regulierer für einen Großteil der wirtschaftlichen Tätigkeiten verbindlich definiert hat, was als nachhaltig gelten darf. Unterdessen wird der technologische Fortschritt dafür sorgen, dass zuvor festgelegte Kriterien wieder revidiert werden. Auf ein „fertiges“ Regelwerk, das es nie geben wird, zu warten, wäre fatal für den Klimaschutz.
Und auch für die Anbieter selbst. Denn in der Zwischenzeit schafft der Markt Fakten. Immer mehr Investoren verlangen bereits, dass sich Anlageprodukte als nachhaltig ausweisen, und allokieren Milliarden in solche Produkte. Anbieter, die sich nicht festlegen, werden zunehmend links liegen gelassen.
Selber besser machen
Die Fondsgesellschaften selbst sollten am besten in der Lage sein, Kriterien für die Nachhaltigkeit ihrer Investments zu entwickeln. Dabei geht es um Energieeffizienzstandards von Gebäuden und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Aber auch um Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit, die derzeit noch weniger verbindlich definiert sind als ökologische. Sie betreffen das ureigene Geschäft der Immobilienbranche, denn Gebäude haben starken Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen, die in ihnen wohnen oder arbeiten, und sie können auch ihr städtisches Umfeld erheblich beeinflussen – positiv wie negativ. Festzulegen ist auch, wie das ESG-Screening in den Ankaufsprozess integriert wird und wie es auf den Bestand angewendet wird. Finden sich im Bestand Objekte, die den Kriterien nicht entsprechen, braucht es Regeln, wie diese nachhaltig gemacht werden können oder ob sie veräußert werden sollen.
Mit einer sorgfältig ausgearbeiteten ESG-Strategie wird auch ein aussagekräftiges ESG-Reporting möglich. Das Unternehmen hat damit nicht nur bessere Karten bei Investoren, es verringert auch das Risiko, abgegebene Nachhaltigkeitsversprechen nicht einhalten zu können.
Jedenfalls müssen Fondsgesellschaften nicht darauf warten, dass sie der Regulator an die Hand nimmt. Der Wandel kommt so oder so – und es ist besser, die Regeln mitzubestimmen, als von der Realität überholt zu werden.