Grundsteuererklärungsfrist wird von vielen Bürgern verfehlt werden

Trotz der Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 sei damit zu rechnen, dass viele die Frist verfehlen werden, so der Tagesspiegel. Bundesweit gingen bis zum 8. Januar lediglich 50 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen ein. In Berlin waren es bis zum 16. Januar sogar nur 49 Prozent. Damit verzögere sich die Aktualisierung der veralteten Daten zu deutschen Immobilien. Mit einer weiteren Fristverlängerung sei nicht zu rechnen. Angesichts der breiten Verfehlung der Frist werde zunächst milde reagiert werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen teilte dem Tagesspiegel mit, dass im ersten Quartal zunächst nur Erinnerungsschreiben zur Nachreichung verschickt werden. Ähnlich sollen die meisten Bundesländer verfahren, wie Finanztip durch Anfrage bei allen Bundesländern herausfand. Dementsprechend sei nicht damit zu rechnen, dass Verspätungszuschläge fällig werden, wenn die Abgabe der Grundsteuererklärung sich nur ins erste Quartal verzögert. Erst nach Verfehlung dieser Frist werden Immobilienbesitzer zur Kasse gebeten: 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer werden mit jedem angefangenen Monat Verspätung als Strafe fällig, was gerade bei wertvollen Objekten teuer werden kann.