Immobilienwirtschaft blickt gespannt auf Beratung zum Gebäudeenergie-Gesetz

Die Ungewissheit in der Bevölkerung über die künftigen Vorgaben für Heizungsanlagen und Energiesparmaßnahmen für Hausbesitzer und Projektentwickler geht weiter. Am Freitag, den 19.05.2023, hat die Bundesregierung den Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes im Bundeskabinett beraten. Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, und wenn ja, mit welchen Änderungen, kann derzeit niemand genau sagen. Gerade die Immobilienwirtschaft verfolgt die Beratungen mit gemischten Gefühlen. Von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende bei Immobilien sei eine Technologieneutralität, die die Hürden für Nahwärmenetze und Wasserstofflösungen hinuntersetzt, so der Immobilienverband Deutschland (IVD). Nach der Verabschiedung des Emissionshandelssystems ETS2 im Europäischen Parlament am Donnerstag, 18. Mai 2023, werden die Heizkosten für Gebäude ab 2027 jedenfalls deutlich steigen. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick fordert angesichts der stärkeren Regulierung der Immobilienwirtschaft die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität und angemessene Fördermaßnahmen: „Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung mit ihren Anforderungen an die Heizungstechnik und die energetische Sanierung Rücksicht auf die baulichen und finanziellen Realitäten nimmt. Auch eine klare und verlässliche Förderperspektive ist unabdingbar. Wer fordert, muss auch fördern.“