Ein Rückschritt für den Berliner Markt

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Jürgen Kriegisch
Jürgen Kriegisch, Plan B Immobilien Berlin

Mit dem Umwandlungsverbot für Mietshäuser in Milieuschutzgebieten wird dieser Berliner Teilmarkt auf Dauer an Attraktivität verlieren, meint Jürgen Kriegisch, Geschäftsführer von Part-B Immobilien in Berlin. Im Interview erklärt er, was Investoren und Wohnimmobilieneigentümer in Milieuschutzgebieten jetzt noch tun können.

Mit dem Umwandlungsverbot will der Berliner Senat Mieter vor Mietsteigerungen schützen. Ist das Verbot dafür eine wirkungsvolle Maßnahme?
Nein. Meiner Ansicht nach ist dieser Schritt komplett unlogisch. Denn zunächst einmal ändert sich für die Mieter nichts, wenn der Eigentümer ihrer Wohnung wechselt. Langfristig hätten die Mieter sogar Vorteile: Private Eigentümer, die die Wohnungen nach der Umwandlung ja kaufen, erhöhen die Mieten erfahrungsgemäß seltener als große Bestandshalter.

 

Was ändert sich für Mieter, die ihre eigenen vier Wände kaufen wollen?
Die haben das Nachsehen. In Milieuschutzgebieten ist das nicht mehr möglich. Wer dort lebt und sich eine Wohnung zur Selbstnutzung kaufen will, muss seinen Kiez verlassen. Die Wohneigentumsquote, die in Berlin mit rund 15 Prozent derzeit sehr niedrig ist, wird sich erst recht nicht erhöhen, wenn die Mieter keine Wohnungen mehr kaufen können. Der Senat möchte wohl mit aller Macht erreichen, dass Berlin Mieterhauptstadt Deutschlands bleibt.

Was sind die Folgen des Umwandlungsverbots für Eigentümer?
Eigentümer von Wohnhäusern in Milieuschutz- gebieten können jetzt nicht mehr frei entscheiden, was sie mit der Immobilie machen, also ob sie die Wohnungen vermieten oder ob sie das Gebäude aufteilen und die Wohnungen einzeln verkaufen.

Was raten Sie den Eigentümern von Zinshäusern in Milieuschutzgebieten?
Wer das Gebäude bereits nach Wohnungseigen- tumsrecht aufgeteilt hat, hat nichts zu befürchten; er ist von dem Umwandlungsverbot nicht betroffen. Wer die Teilung noch nicht beantragt und grund- buchlich vollzogen hat, sollte das möglichst schnell tun, bevor die Entscheidung zum Umwandlungsverbot in die Tat umgesetzt wird – unabhängig davon, was der Eigentümer mit dem Zinshaus vor hat.

Wie wird das Verbot den Berliner Markt beeinflussen?
Negativ – das Verbot ist ein großer Rückschritt für die Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes. Vor allem internationale Investoren müssen sich jetzt ge- nauer überlegen, ob und wie sie in Berlin investieren. Die Rahmenbedingungen sind einfach zu unsicher: Wer heute ein Zinshaus kauft, kann nicht sicher sein, ob der Kiez vielleicht im kommenden Jahr zu einem Milieuschutzgebiet erklärt wird und er das Gebäude dann nicht mehr aufteilen kann. Unklar ist auch, ob das Umwandlungsverbot nicht vielleicht auch auf Sanierungsgebiete ausgeweitet wird. Die Preise vorhandener Eigentumswohnungen werden steigen, denn die Nachfrage ist extrem.

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