Kabinett beschließt Umwandlungsverbot

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In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt können Eigentümer eines Mehrfamilienhauses dieses wahrscheinlich bald nur noch mit behördlicher Erlaubnis in Eigentumswohnungen aufteilen. Das Bundeskabinett hat Anfang November ein entsprechendes Umwandlungsverbot beschlossen. Welche Regionen angespannte Wohnungsmärkte aufweisen, beschließen demnach die Länder. Vor allem die SPD hatte auf das Umwandlungsverbot im Baulandmobilisierungsgesetz gedrungen. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Umwandlungsverbot auch zunächst ins Baulandmobilisierungsgesetz hineingeschrieben, strich den Passus dann aber wieder. Die SPD drohte daraufhin mit einer Blockade – und scheint sich durchgesetzt zu haben. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025 gelten, allerdings muss noch der Bundestag zustimmen. Danach soll das Gesetz als §250 ins Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden. Für den Verkauf der Wohnungen an Verwandte und Erben sind Ausnahmen vorgesehen. Die Unionsfraktion kritisiert vor allem, dass das Umwandlungsverbot die Eigentumsrechte von Vermieter einschränke.

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5. März 2024