Koalitionsvertrag: Der Wohnungsgipfel kommt

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Gleich mehrere vom IVD geforderte Punkte wurden in den Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD aufgenommen. Dazu zählt der vom IVD seit Längerem geforderte Wohnungsgipfel. Dieser findet voraussichtlich noch in diesem Jahr statt. Vertreter von Bund, Länder und Kommunen mit Vertretern der Immobilienbranche sowie Mieter- und Vermieterverbände werden dann in einen gemeinsamen Dialog treten. Ziel wird es sein, die Grundlage für ein Gesetzespaket zur Schaffung von mehr Wohnraum zu finden. Zum anderen sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines KfW-Bürgschaftsprogramms vor, das einen Teil des Kaufpreises oder der Baukosten für selbst genutztes Wohneigentum absichert. Das senkt die für den Eigenheimerwerb benötigte Eigenkapitalquote.

Generell gibt der Koalitionsvertrag Anlass zum Optimismus, dass es zu einer Kehrtwende in Sachen Wohneigentumsbildung kommt. Neben dem Bürgschaftsprogramm erwähnt der Vertragstext ein Baukindergeld für den Ersterwerb von Neubau- oder Bestandswohnungen in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr – bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro je Haushalt.

Minuspunkte finden sich jedoch im Mietrecht. Neben einer Absenkung der Modernisierungsumlage ist eine Verschärfung der Mietpreisbremse Teil des Vertragswerks. Letztere beinhaltet die Offenlegung der Vormiete. Die Umsetzung ist von der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Gesetze abhängig.

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