Kommt der Mietendeckel? Und wenn ja, wie?

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Der ursprünglich von der Berliner SPD geplante Mietendeckel spaltet die Gemüter. Die befristete Mieterhöhung bezugsfertiger Wohnungen in Berlin stellt einen Versuch dar, um sicherzustellen, dass allen Berlinern auch in innerstädtischen Kiezen bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. In der ursprünglichen Fassung wurde dafür das Ziel formuliert, die durchschnittliche Nettokaltmiete auf etwa sechs bis sieben Euro je Quadratmeter zu begrenzen. Dafür sollten die Mieten „eingefroren“ werden. Nach längeren rechtlichen Grundsatzdiskussionen wagte Senatorin Katrin Lompscher (Linke) einen Vorstoß: Anfang Mai wurde ein Papier erarbeitet, das sowohl für Neuvertragsmieten als auch für Bestandsmieten eine Obergrenze vorsieht. Wird diese überschritten, würde eine Gebühr fällig werden. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten. Mieterhöhungen sollen jedoch grundsätzlich weiterhin möglich sein. Namhafte Branchenvertreter äußerten sich übereinstimmend kritisch zu dem geplanten Gesetzesentwurf. So beklagt beispielsweise der Verein Haus & Grund, dass ein Mietendeckel private Eigentümer verunsichern und dadurch ein investorenfeindliches Klima erzeugen könnte. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick kritisiert, dass Projektentwickler dadurch ausgebremst würden. Ein Mietdeckel komme damit einer Neubaubremse gleich, weshalb ein entsprechendes Gesetz den Mangel von erschwinglichem Wohnraum perspektivisch noch verschärfen würde.

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