Mietendeckel – verfassungskonform oder nicht?

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„Habemus Mietendeckel“ – so kommentierte die Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek die Einigung über den Berliner Mietendeckel im Oktober auf Twitter. Der Immobilienverband IVD bezeichnete den Kompromiss als „Rückkehr zur sozialistischen Wohnungspolitik“. Anfang November ließ das Bundesinnenministerium jedoch verlauten, dass der geplante Mietendeckel des Berliner Senats gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Einer E-Mail des Bundesministeriums zufolge sei das Land Berlin „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze wie den Mietendeckel zur Begrenzung der Mieten zu erlassen. Als Grund dafür wurde genannt, dass die Mietpreisbegrenzung bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ werde. Auch Horst Seehofer (CSU) gab zu verstehen, dass seiner Meinung nach solchen Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nicht durch die Einzelentscheidung eines Landes „verfälscht werden“ dürfen. Wie viele andere sieht er die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ „gesperrt“. Auch Kai Wegner (CDU) schätzt den Mietendeckel als verfassungswidrig ein und erwartet, sollte das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt von Gerichten gekippt werden, dass große Nachzahlungen oder sogar Kündigungen auf Berlins Mieter zukommen könnten. Mittlerweile haben sich am Berliner Wohnungsmarkt, im Hinblick auf den kommenden Mietendeckel, der Beamten-Wohnungs-Verein (BWV) und die kooperierenden gemeinnützigen Baugenossenschaften zu Köpenick aus einem geplanten Bauprojekt zurückgezogen. Der Verein und die Genossenschaften erklärten, dass ihnen durch den möglichen Mietendeckel Einnahmen fehlen würden, die als Eigenmittel für den Neubau benötigt werden.

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