Normenkontrollklage gegen Mietendeckel

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Neben dem Bundesverfassungsgericht wird auch das Berliner Verfassungsgericht den Mietendeckel überprüfen. Burkard Dregger, Vorsitzender der Berliner CDU-Fraktion, und Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender der Berliner FDP, haben Ende Mai vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel eingereicht. Die Klage sei weitreichender als jene der FDP und CDU/CSU im Bundestag, die unlängst vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Die Kläger argumentieren im Kern, der Mietendeckel entziehe Mietern die Rechtssicherheit. Dregger zufolge gebe es besonders bei Vermietern eine Verunsicherung darüber, wie es mit dem Mietenstopp weitergehe. Von rechtlichen Bedenken abgesehen gehe es unter anderem auch darum, dass Vermieter wegen des Mietendeckelgesetzes um ihre Altersvorsorge fürchten müssten. Darüber hinaus bestehen weiter verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Land in zulässiger Weise in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreift.

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