Politik greift härter gegen Wohnungsleerstand durch

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft derzeit, ob Eigentümer, die ihre Wohnungen dauerhaft leer stehen lassen, zeitweise enteignet werden können. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck hervor. Hierfür müsste das Berliner Zweckentfremdungsverbot überarbeitet und durch eine Treuhänderregelung ergänzt werden. Vorbild ist Hamburg, das im Mai einem Vermieter die Verfügungsgewalt über sechs Wohnungen, die seit dem Jahr 2012 leer stehen, entzog und derzeit über einen Treuhänder zwangssaniert und -vermietet. Anschließend soll der Eigentümer das Verfügungsrecht über die Wohnungen zurückerhalten, muss aber die Kosten der Sanierung tragen. Carsten Brücker vom Verband Haus & Grund kritisiert die Treuhänderregelung und sieht die Schuld für den unerwünschten Leerstand nicht allein bei den Eigentümern. Demnach gehe es den Behörden nur noch um die „Zwangsmaßnahmenkeule“, statt den oftmals überforderten Vermietern kompetente Beratung anzubieten. Nach Angaben der Eigentümerverbände seien altersbedingte Überforderung, Unstimmigkeiten zwischen den Erben oder Angst vor enormen Sanierungskosten die häufigsten Gründe für längere Leerstände.

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