Trotz Umwandlungsverboten: Zahl der Wohnungsprivatisierungen steigt weiter

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In Berlin werden trotz Umwandlungsverbot in bestimmten Milieuschutzgebieten immer mehr Mietwohnungen privatisiert. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Katrin Lompscher hervor. Gut eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Verbots ist die Zahl der Anträge für Umwandlungen zwar gesunken, jedoch werden weiterhin Ausnahme-Anträge gestellt und genehmigt.

Sieben-Jahre-Ausnahme wird zur Regel

Laut Antwort der Senatsverwaltung lag die Zahl umgewandelter Wohnungen Ende 2015 in den betreffenden Schutzgebieten 83 Prozent höher als noch 2013. Im restlichen Stadtgebiet ohne Umwandlungsverbot waren es mit 90,4 Prozent (2.881 Wohnungen) nur etwas mehr. Bis zum Stichtag des Verbots am 31. März 2015 wurden für Wohnungen in den Milieuschutzgebieten besonders viele Umwandlungsanträge gestellt. Das lag allerdings auch daran, dass viele Anträge absichtlich früher gestellt wurden, um dem Inkrafttreten des Verbots zuvorzukommen. Im Laufe des Jahres sank die Zahl schließlich von 2.042 Wohnungen im ersten Quartal 2015 auf 787 Wohnungen im vierten Quartal. Dank einer Ausnahme, die das Baugesetzbuch vorsieht, können Investoren das Umwandlungsverbot jedoch weiterhin umgehen: Verpflichtet sich der Eigentümer die Wohnung innerhalb von sieben Jahren an den Mieter zu veräußern, kann er die Wohnung trotz des Verbots privatisieren.

Der Erfolg der Verordnung ist daher – ähnlich wie beim Thema Mietpreisbremse – als gering einzuschätzen. Sicher ist nur, dass das Umwandlungsverbot dringend benötigte Investitionsanreize in den Wohnungsbestand sowie die Eigentumsbildung privater Anleger hemmt.

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