Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten

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Auf das beschlossene Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten reagierten die Immobilienfirmen Accentro, Skjerven Group, Dr. Lübke & Kelber, Schick Immobilien, Realbest sowie der Immobilienverband IVD mit einem Brief an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses – eine Reaktion steht nach wie vor aus.

Berlin, 14. Januar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Klausursitzung des Senats am 8. Januar 2015 wurde unter anderem beschlossen, die Teilung von Grundstücken nach dem Wohneigentumsgesetz in Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Begründet wird dieser einschneidende Eingriff in Eigentumsrechte mit dem „besseren Schutz vor Mietsteigerungen“. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn die Erfahrung zeigt, dass private Vermieter […] Mieterhöhungsspielräume in der Regel deutlich verhaltener nutzen, als die vor einer Teilung üblicher- weise vorherrschenden professionellen Vermieter. Es ist völlig unverständlich, warum die Berliner Politik auf einmal Großinvestoren als bevorzugte Vermieter- gruppe sieht und nicht den privaten Kleinvermieter, der mit einer Mietwohnung Altersvorsorge betreibt.

Eine […] Folge ist, dass Sie kaufwilligen Mietern in Milieuschutzgebieten die Chance nehmen, Wohneigentum zu bilden. […] Der Kauf der eigenen Wohnung – üblicherweise für Mieter zu Vorzugskon- ditionen – ist für Mieter eine gute Möglichkeit, den steigenden Mietpreisen zu entgehen und gleichzeitig Vermögen zu bilden. Dass letzteres in unmittelbarem Zusammenhang mit Wohneigentum steht, belegen Untersuchungen, beispielsweise von der Europäischen Zentralbank. Zudem: Kein Mieter wird ja gezwungen, nach Umwandlung seine Wohnung zu kaufen. Er kann dann entscheiden, ob er, mit voller Gültigkeit seines bestehenden Mietvertrages, dort weiterhin wohnen bleibt oder aber Eigentümer wird. Diese Entscheidungsfreiheit wird ihm genommen […].

Das geltende Mietrecht setzt einer „Verdrängung“ von Mietern in Milieuschutzgebieten ohnehin sehr enge Grenzen. […] Verdrängung ist nicht eine Folge von Umwandlung, sondern reflektiert die gestiegene Wertschätzung einer Wohngegend bei solventen Mietern. Daran, dass sich Vermieter die solventesten Mieter aussuchen, wird weder das Umwandlungs- verbot noch die Mietpreisbremse etwas ändern.

Das beschlossene „Umwandlungsverbot“ ist ein extremer Eingriff in Eigentumsrechte. Es ist nicht geeignet, die damit verfolgten Ziele zu erreichen, und hat extreme ungewollte Folgen für die kaufwillige Mieterschaft. Daher bitten wir Sie: Stoppen Sie das Umwandlungsverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Jacopo Mingazzini, Accentro Einar Skjerven, Skjerven Group
Jürgen F. Kelber, Dr. Lübke & Kelber
Jürgen Michael Schick, IVD, Schick Immobilien
Axel Winckler, Realbest

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