Vorkaufsrecht: Berliner Senat strebt Prozess an

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Der Senat will vor dem Berliner Kammergericht erreichen, dass die Bezirke ein Vorkaufsrecht für Gebiete mit Umwandlungsverbot generell durchsetzen dürfen. Daher gehen sie gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts in Berufung. Dieses hatte im April 2017 erklärt, dass das Vorkaufsrecht nicht bei Grundstücken ausgeübt werden darf, wenn die auf ihnen befindlichen Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Die schriftliche Urteilsbegründung, die auf dem Paragrafen 26 des Baugesetzbuchs fußt, wurde jedoch erst kürzlich bekannt und könnte auch für andere Fälle relevant sein. Der Berliner Senat kündigte nun an, durch einen Musterprozess Klarheit schaffen zu wollen.

In dem zugrundeliegenden Prozess ging es um drei Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern in Berlin-Schöneberg. Diese waren von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Investor veräußert worden. Jedoch hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg das Vorkaufsrecht angemeldet und den Verkehrswert deutlich niedriger als den ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis angesetzt. Der Investor klagte und bekam in erster Instanz Recht.

Die Anwendungspraxis des Berliner Vorkaufsrechts wird seit Längerem von führenden Immobilienexperten kritisiert. Ihnen zufolge benutzen die Kommunen das mögliche Vorkaufsrecht häufig als Druckmittel, um eine Abwendungsvereinbarung mit zahlreichen Beschränkungen durchzusetzen. Sollten die Richter des Kammergerichts das Urteil des Landgerichts bestätigen, würde dieser Vorgehensweise Einhalt geboten.

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