Vorkaufsrechte nicht rechtens

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil die Vorkaufsrechtspraxis Berlins gekippt. Die theoretische Annahme, dass der Verkauf eines Mietshauses in einem Milieuschutzgebiet nach Ablauf der Sieben-Jahre-Frist zu einer Verdrängung von Mietern führen könnte, reicht für die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß den Bundesrichtern nicht aus. Damit erzielen viele Immobilieneigentümer in Berlin einen deutlichen Erfolg. Auch viele Abwendungsvereinbarungen, die mit Bezirken geschlossen worden sind, gehören nun auf den Prüfstand. Zwei Folgen wird dieses Urteil haben: Kurzfristig wird die zuletzt immer häufiger ausgeübte Vorkaufsrechtspraxis deutlich seltener angewandt werden. Langfristig ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber nachbessern und damit das kommunale Vorkaufsrecht wahrscheinlich sogar stärken wird.

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