Wie tiefgreifend wird die Share-Deal-Reform?

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Vertreter von Union und SPD sind zwar im Gespräch darüber, wie Share-Deals künftig besteuert werden sollen, doch liegen die Positionen in der Großen Koalition noch weit auseinander. Einigkeit gibt es nur in dem Punkt, dass das neue Gesetz nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten soll. Angestrebt wird, bis Mitte dieses Jahres ein Gesetz zu beschließen, das Anfang 2021 in Kraft treten kann. Die Hauptstreitpunkte sind zum einen die Höhe der Steuern auslösenden Anteilsgrenze und zum anderen die Frage, ob die neuen Regelungen auch für Kapitalgesellschaften gelten sollen oder nur wie bislang für Personengesellschaften mit Grundbesitz. Dabei fordern die Grünen mit dem Quotenmodell eine sehr weitgehende Änderung der Besteuerung, was mit den Kosten auch die Immobilienpreise und Mieten weiter steigen lassen könnte. In den nächsten Wochen soll intensiv an Lösungen gearbeitet werden – unter Einbeziehung der Erkenntnisse, die eine vor einigen Monaten bereits erfolgte Anhörung von Verbänden und Experten vor dem Finanzausschuss erbracht hat. Bislang allerdings ist bei den Gesprächen der entscheidende Durchbruch ausgeblieben, was die Verunsicherung der Akteure der Immobilienwirtschaft steigert.

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