Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Mittel gegen Wohnungsnot oder zahnloser Tiger?

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Berlin fehlt es an Wohnraum – wegen des hohen Zuzugs müssen in der Hauptstadt jährlich rund 10.000 neue Wohnungen geschaffen werden, um den Bedarf zu decken. Neben der Förderung des Wohnungsbaus will der Berliner Senat Potenziale des Wohnungsbestands heben. Denn in Berlin stehen viele Flächen, die als Wohnung genutzt werden könnten, dem Markt nicht zur Verfügung, weil sie gewerblich genutzt werden, zum Beispiel als Arztpraxis oder Ferienwohnung. Dem Senat zufolge werden rund 15.000 Wohneinheiten in Berlin als Ferienwohnungen genutzt.

Damit soll jetzt Schluss sein: Am 1. Mai trat die „Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Kraft. Wohnungseigentümer, die ihre Räume gewerblich nutzen, haben nun drei Monate Zeit, um diese gewerbliche Nutzung dem zuständigen Bezirksamt zu melden. Sie müssen dann beantragen, die Wohnung weiterhin auf diese Weise nutzen zu dürfen. Insgesamt bleibt ihnen eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Danach müssen die Eigentümer die Räume wieder als Wohnraum zur Verfügung stellen. Die VerordnuParagraphng gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Unter Vermietern herrscht jedoch teilweise noch Unklarheit. So fallen dem Senat zufolge Kurzzeit- vermietungen, beispielsweise an Praktikanten oder Montage-Arbeiter, nicht unter das Verbot. Das Problem dabei: Die Grenze zwischen gewerblicher Zimmer- vermietung an Touristen und Kurzzeitvermietungen ist oft fließend.

Kritik an dem Verbot kommt auch von den Bezirken, die die Einhaltung der Verordnung überprüfen. Ihnen fehlen nach eigener Aussage die Ausstattung, das Know-how und nicht zuletzt die personellen Kapazitäten. Im ganzen Stadtgebiet sind 17 Mitarbeiter für das Zweckentfremdungsverbot vorgesehen – nach Ansicht der Bezirke zu wenig. Sie monieren, der Senat lasse sie mit der Verordnung alleine. Dieser ist anderer Ansicht. Mit den Mitteln aus der sogenannten „Sprinter“-Prämie, mit der die schnelle Erteilung von Bauge- nehmigungen belohnt werden soll, könnten die Bezirke weitere Stellen schaffen. Den Bezirken zufolge sei es jedoch nicht nur ein finanzielles Problem: Es müsse auch qualifiziertes Personal gefunden werden. Daran drohe das Verbot zu scheitern: Anträge, die nach Ablauf der Übergangsfrist von zwei Jahren nicht bearbeitet sind, genehmigen sich von selbst.

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