Bayerisches Volksbegehren Mietenstopp ist unzulässig
17. Juli 2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren Mietenstopp gestoppt. Die Richter folgen der Argumentation der bayerischen Staatsregierung. Die Länder hätten keinen Handlungsspielraum, da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege.
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