Berlin will missglückten Mietendeckel in andere Bundesländer exportieren

Presse / Verbandsnews

Über eine Bundesratsinitiative will der Berliner Senat einen bundesweiten Mietendeckel einführen. Mit dem Vorstoß soll die Bundesregierung aufgerufen werden, einen „Gesetzentwurf zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel vorzulegen“, die es ermöglicht, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.

Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland: „Der Berliner Mietendeckel ist nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch gescheitert, sondern auch sozialpolitisch war das Gesetz ein kompletter Fehlschlag, was alle relevanten Kennzahlen unterstreichen: So haben von der Absenkung der Mieten nicht die einkommensschwachen Haushalte, sondern vor allem überdurchschnittliche Einkommensschichten in besseren Wohnlagen profitiert.

Gleichzeitig ging die Anzahl der angebotenen Mietwohnungen um 60 Prozent zurück. Dies hat die Wohnungssuche insbesondere für Zuziehende und Familien mit wachsendem Wohnraumbedarf deutlich erschwert. Bauherren hielten sich beim Neubau zurück und energetische Modernisierungen wurden zurückgestellt.

Diese verheerenden Folgewirkungen zeigen, dass der Berliner Mietendeckel keinesfalls in andere Bundesländer exportiert werden sollte. Er würde die Situation in angespannten Wohnungsmärkten nur erheblich verschlimmern.“

 

Pressemitteilung vom 7. September 2021

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