Berliner Mietendeckel unverzüglich aufheben!
17. Juli 2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für nicht zulässig erklärt. Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung eine entsprechende Einschätzung des bayerischen Innenministeriums, nach der das Bundesland keine Gesetzgebungsbefugnis für derartige Regelungen habe.
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