Bundesrat stimmt Sonder-AfA zu
4. Juli 2019

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren befristet für vier Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von 2%.
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