E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft: IVD und TankE zeigen wie’s geht
Dieses Jahrzehnt steht im Zeichen der CO2-Einsparung. Prognosen zufolge wird in fünf Jahren bereits jeder fünfte Pkw in Europa ein Elektroauto sein. Damit die Verkehrswende tatsächlich gelingt, kommt dem schnellen Ausbau von Lademöglichkeiten durch die Wohnungswirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer hat gemeinsam mit der TankE GmbH einen Leitfaden für Vermieter und Wohnungseigentümer geschaffen, der eine rechtliche sowie technische Hilfestellung bei der Erstellung und schrittweisen Umsetzung einer Ladeinfrastruktur gibt.
TankE, ein deutschlandweit agierendes Dienstleistungsunternehmen, das Full-Service rund um das Thema Elektromobilität anbietet, ist Kooperationspartner des IVD.
Beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur – sowohl in Bestandsimmobilien als auch in Neubauten – sind folgende wesentliche Punkte zu beachten:
- Bevor eine konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann, ist eine Bedarfsermittlung durch eine gezielte Fragestellung bei den Eigentümern und Mietern hilfreich.
- Um ein schlüssiges Konzept und eine effiziente Ladelösung konzeptionieren zu können, sind für den Planungs- beziehungsweise Elektrotechnikdienstleister Informationen rund um das Gebäude und den gewünschten Ausbau notwendig.
- Nach Erfassung des Status quo sowie des geplanten Ausbaus und nach Begutachtung der Unterlagen wird durch einen Fachelektriker der Installationsaufwand für eine Umsetzung konkretisiert.
- Im Vorfeld ist für die Liegenschaft zu ermitteln, wie viele Ladestationen mit welcher Gesamtladeleistung betrieben werden können, ohne dass es zu einer Überlastung kommt.
- Auf Basis der berechneten minimalen und maximalen Leistungsreserven wird die Ladeleistung entsprechend der Anzahl der Stellplätze ermittelt.
- Das Umsetzungskonzept, bestehend aus den vorherigen Schritten, sollte stets zukunftsgerichtet sein und einen bedarfsgerechten Aufbau der Infrastruktur ermöglichen.
- Nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft wird gemeinsam der erforderliche Umfang – ganzheitliche Konzeptumsetzung oder Ausbaustufen – der Installationsarbeiten festgelegt.
- Nach der Errichtung der Grundinfrastruktur ist diese bereit zur Nutzung. Der Betrieb kann beispielsweise von einem Full-Service-Anbieter erbracht werden.
Das neue WEG erleichtert die Schaffung einer Ladeinfrastruktur
Um Rechtssicherheit für Eigentümer und Mieter zu schaffen, wurden vom Gesetzgeber bereits Anpassungen am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vorgenommen. Die Reform des WEG Ende 2020 brachte in erster Linie Erleichterungen für bauliche Maßnahmen, mit denen der Ausbau einer Ladeinfrastruktur gefördert werden soll. So sind etwa Beschlüsse zu baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nun grundsätzlich mit einfacher Mehrheit möglich. Jeder Eigentümer kann zudem entsprechende bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden von E-Autos dienen. Im GEIG werden unterdessen konkrete Vorgaben zum Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich gemacht. In neuen Wohnhäusern mit mehr als zehn Stellplätzen muss demnach jeder Stellplatz über die notwendige Leitungsinfrastruktur verfügen. Gleiches gilt im Fall von größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen.
„Die gesetzlichen Neuerungen fördern die Mobilitätswende, das begrüßen wir sehr. Eigentümer sowie Mieter erhalten nun die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Einrichtung einer Lademöglichkeit durchzusetzen. Eigentümergemeinschaften erhalten durch die Änderung der Beschlussmehrheit mehr Handlungsspielraum für den modernen Umbau ihrer Gemeinschaften“, erklärt Markus Jugan, Vizepräsident des IVD.
„Die E-Mobilität hat definitiv an Fahrt aufgenommen. Für das Laden in einer Immobilie mit mehreren Parteien ist es erforderlich, eine für alle Mieter zugängliche Grundinfrastruktur zu errichten, sodass diese von allen Stellplatznutzern bedarfsgerecht genutzt werden kann. Ziel ist es, das Fahrzeug auf dem eigenen Stellplatz komfortabel, batterieschonend und in der Regel über Nacht unter Nutzung der Leistungsreserven zu laden“, ergänzt Kai Schönenberg, Head of Sales & Solution Management der TankE GmbH.
Pressemitteilung vom 8. Februar 2022