IVD: Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts ist teuer, aber nicht effektiv

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Der Bundesrat hat heute auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg beschlossen, das kommunale Vorkaufsrecht stärken zu wollen. Eine entsprechende Entschließung wurde an die Bundesregierung versendet, die sich nun mit diesem Thema befassen muss. Damit reagiert der Bundesrat auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2021. Dort wurde entschieden, dass eine mögliche Verdrängung von Bestandsmietern für ein Vorkaufsrecht nicht ausreicht. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:

„Der Bundesgesetzgeber sollte dem Druck nicht nachgeben, da Bestandsmieter durch die aktuellen Schutzmechanismen unter anderem im Mietrecht ausreichend vor einer Veränderung geschützt sind, so dass der Nutzen des Vorkaufsrechtes äußerst zweifelhaft ist. In den meisten Ballungsgebieten sind sie für die Dauer von zehn Jahren nach dem Eigentümerwechsel vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Mieterhöhungen sind ebenfalls kaum zu befürchten, da diese ohnehin nur in einem sehr geringen Rahmen möglich sind. Das wird auch aus der Prozessstatistik der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht deutlich. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Streitigkeiten über Mieterhöhungen wie insgesamt die Anzahl der Streitigkeiten deutlich abgenommen. Der Gesetzgeber muss sich also fragen lassen, warum er so viel Steuergelder einsetzen sollte. Statt in Bestandsimmobilien zu investieren, sollte er das Geld lieber dafür nutzen, um das Wohnungsangebot zu auszuweiten. Zudem sollte er das grundsätzliche Verbot von energetischen Sanierungen und altengerechten Modernisierungen in Milieuschutzgebieten aufheben. Man kann nicht auf der einen Seite den Klimanotstand ausrufen und auf der anderen Seite zugunsten einer Sozialverträglichkeit energetische Sanierungen verbieten.“

 

Pressemitteilung vom 8. April 2022