Klimaschutzpläne nur Hand in Hand mit der Immobilienwirtschaft umsetzbar

Presse / Verbandsnews

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Sofortmaßnahmen für mehr erneuerbare Energien angekündigt. Konkret will Habeck dieses Jahr zwei Klimaschutzpakete auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang wird über eine Nachjustierung der Bestandssanierung und eine bundesweite Solardachpflicht diskutiert. Dazu Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:

„Die Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand sind enorm. Das ist auch dem Bauministerium bewusst. Wie diese Potentiale am besten gehoben werden können, kann nur gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft herausgefunden werden. Die Fortführung der „Innovationspartnerschaft“ zwischen Regierung und Immobilienwirtschaft ist ein gutes Format, in dem der IVD gerne weiterhin unterstützt, wobei Eile geboten ist. Ein Sanierungszwang ist jedenfalls ein Irrweg.“

„Eine generelle Solarpflicht auf Bundes- oder Landesebene sehen wir kritisch. Ein Bauherr und Eigentümer muss selbst entscheiden können, ob die Dachfläche seines Hauses für die Installierung einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Hier kommt es auf die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit an.

Wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden, die Installation also von sich aus heraus attraktiv wäre, wäre eine Solarpflicht nicht nötig. Bei vermieteten Objekten müsste der Mieter beispielsweise verpflichtet werden können, den Strom wie die in der Mietsache erzeugte Wärme abzunehmen. Für den Teil, der nicht am Gebäude produziert wird, muss der Mieter den Versorger aus europarechtlichen Gründen weiterhin frei wählen können.“

 

Pressemitteilung vom 11. Februar 2022

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