Koalitionsvertrag in Berlin: Rot-Grün-Rot verständigt sich auf Stillstand

Presse / Verbandsnews

Heute haben die Regierungsparteien SPD, Bündnis/90 Grüne und Die Linke ihren neuen Koalitionsvertrag für Berlin vorgestellt. Darin wird unter anderem ein Bündnis für Wohnungsneubau mit kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen als Ziel genannt.

Kerstin Huth, die Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg erklärt hierzu: „Wir gratulieren den drei Parteien dazu, dass es ihnen nach der Berliner Chaos-Wahl in einem verträglichen Zeitrahmen gelungen ist, einen gemeinsamen politischen Plan für diese Stadt zu entwickeln. Wir haben aber berechtigte Zweifel daran, dass dieser wohnungspolitisch aufgehen wird. Erfreulich sind die geplante intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowie Prozessoptimierungen und Investitionen in die Verwaltung. Mit Franziska Giffey zieht eine Persönlichkeit ins Rote Rathaus ein, die das Gemeinsame betont und zu einem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen auf Augenhöhe einlädt, eine zentrale Forderung des IVD Berlin-Brandenburg.

Das Ziel von 20.000 neuen Wohnungen jährlich besteht aber nicht den Realitätscheck. Dafür legt sich die Koalition viel zu viele Steine selbst in den Weg. Sie will zwar bauen, grundsätzlich aber nicht auf freien Flächen. Sie will Transformation, Verdichtung und Aufstockung, aber nicht zu dicht oder zu hoch. Letztlich kann das nur in einem ‚Weiter so‘ münden.“

Aus Sicht von Jürgen Michael Schick, dem Präsidenten des IVD, setzt der vorgestellte Vertrag falsche Schwerpunkte: „Ob bei einer Gewerbemietpreisbremse, einem Mietenmoratorium, der Einschränkung der Modernisierungsmieterhöhung oder der Ausweitung des Vorkaufsrechts – die künftigen Berliner Koalitionäre delegieren die Verantwortung lieber an den Bund, statt ihre eigenen Handlungsspielräume auszuschöpfen. Während die Ampel im Bund auf eine konsequente Angebotsausweitung durch Neubau bei moderater Anpassung des Mietrechts setzt, wird es in Berlin darauf hinauslaufen, dass das Angebot knapp bleibt. In der Folge wird die Schraube der Mietenregulatorik weiter überdreht. Werden die Fehler der Vergangenheit fortgesetzt, kann ein Neustart nur missglücken.“

 

Pressemitteilung vom 29. November 2021

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