Mietspiegelreform: Eine echte Chance auf Verbesserung und Steigerung der Akzeptanz von Mietspiegeln

Presse / Verbandsnews

Bundestag und Bundesrat stimmen heute und morgen über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts ab. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:
„Das vorliegende Mietspiegelreformgesetz, mit dem ein erneuter Anlauf genommen wird, um die Qualität der Mietspiegel zu verbessern, enthält gute Ansätze. Das Gesetz nimmt ein zentrales Problem in Angriff, nämlich das der dünnen Datenbasis, auf der Mietspiegel hochgerechnet werden. Eine wichtige Stellschraube hierbei ist die geplante Auskunftspflicht. Zukünftig sollen Mieter und Vermieter Auskunft über bestimmte mietpreisbildende Umstände geben müssen. Diese Maßnahme ist zwar mit erhöhter Bürokratie verbunden, sichert aber die Datenlage ab, die bislang häufig zu dünn war, um einen validen Mietspiegel zu erstellen.

Im Hinblick auf die Validität ist es auch zu begrüßen, dass der Bindungszeitraum für Mietspiegel weiterhin bei zwei Jahren bleibt. Eine Verlängerung würde die Mietspiegel weiter von Marktentwicklungen abkoppeln und damit die Akzeptanz bei den Anwendern untergraben. Letztlich sind Mietspiegel dazu bestimmt, den Markt abzubilden, ihn aber nicht zu machen.“

 

Pressemitteilung vom 24. Juni 2021