Sechs Jahre Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung – Evaluierungsbericht im Auftrag des BMJV

Presse / Verbandsnews

Eine kritische Bewertung

Mehr als sechs Jahre nach Einführung des sogenannten Bestellerprinzips bei der Mietwohnungsvermittlung hat eine Studie des DIW Econ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz dem Gesetz ein positives Zeugnis ausgestellt. So sei das Ziel, Wohnungssuchende finanziell zu entlasten, erreicht worden. Der Immobilienverband Deutschland IVD kommt zu einer differenzierteren Betrachtung: die Bedingungen für Wohnungssuchende haben sich mit dem Bestellerprinzip deutlich verschlechtert.

Während viele Makler ihre Geschäftsmodelle inzwischen erfolgreich umgestellt haben, leiden Wohnungsuchende und Vermieter unter den negativen Nebeneffekten des Bestellerprinzips. Das beweist auch die DIW-Studie. 23 Prozent der vom DIW befragten Mieter haben keinen Makler für ihre Wohnungssuche gefunden, obwohl sie gerne einen beauftragt hätten. Das liegt nicht nur am mangelnden Angebot, sondern an der Ausgestaltung des Gesetzes. Vermittler dürfen dieselbe Wohnung keinem weiteren Interessenten provisionspflichtig anbieten. Sie ist für den Vermittler ‚verbrannt‘, sofern nicht der Vermieter bereit ist, die Provision zu zahlen.

Auch Vermieter können von der Neuregelung nicht profitieren. Lauf Studie organisieren 52 Prozent der Vermieter die Wohnungsvermittlung selbst. Vor Einführung des Bestellerprinzips waren es noch 29 Prozent. Fast die Hälfte (42 Prozent) der Vermieter nehmen den Aufwand hierfür als hoch oder sehr hoch wahr.

Ohne die fachliche Einschätzung des Maklers tun sich viele Vermieter mit der Selbstvermarktung schwer. Sie haben oft zu wenig Erfahrung bei der Auswahl des richtigen Mieters und stellen vorsorglich höhere Anforderungen – zum Nachteil der Wohnungssuchenden. So gaben 81 Prozent der Befragten an, dass die Mindestanforderungen an Mieter, wie Einkommensnachweise oder Mindestvertragsdauer, seit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips gestiegen sind. Zudem arbeiten Vermieter zunehmend mit internen Wartelisten. Die freie Wohnung erscheint so erst gar nicht auf dem öffentlichen Markt. Nach IVD-Analysen hat sich das Wohnungsangebot durch das Bestellerprinzip um 40 Prozent auf den Immobilienportalen verringert. Für die Wohnungssuchenden ist es also nun noch schwerer, eine geeignete Mietwohnung zu finden.

Hier finden Sie die Studie.

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